Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Länge des Erziehungsurlaubs

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Länge des Erziehungsurlaubs

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader! Ich habe Drillinge die im April 3 Jahre alt werden. Damit endet dann auch mein Erziehungsurlaub. Nun sagte mir ein Bekannter, daß ich den Erziehungsurlaub verlängern könnte. Stimmt das? Und wenn ja für wie lange? Ich weiß, daß das in einigen Firmen so üblich ist aber ich kenne das nicht von meiner Firma. Ist das nun eine neue Regelung vom Gesetzgeber? Oder ist das jeder Firma freiwillig überlassen? Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus! Mit freundlichen Grüßen Marion


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Liebe Marion, nein, auch bei Drillingen gibt es keine gesetzl. Sonderregelung. Wenn die Firma das intern macht, muss die Frage der KK und die sonstigen Rechte/ Pflichten geklärt werden. Meistens wird das auf unbezahlten Urlaub hinauslaufen. Gruß, NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.