Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader! Ich habe Drillinge die im April 3 Jahre alt werden. Damit endet dann auch mein Erziehungsurlaub. Nun sagte mir ein Bekannter, daß ich den Erziehungsurlaub verlängern könnte. Stimmt das? Und wenn ja für wie lange? Ich weiß, daß das in einigen Firmen so üblich ist aber ich kenne das nicht von meiner Firma. Ist das nun eine neue Regelung vom Gesetzgeber? Oder ist das jeder Firma freiwillig überlassen? Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus! Mit freundlichen Grüßen Marion
Liebe Marion, nein, auch bei Drillingen gibt es keine gesetzl. Sonderregelung. Wenn die Firma das intern macht, muss die Frage der KK und die sonstigen Rechte/ Pflichten geklärt werden. Meistens wird das auf unbezahlten Urlaub hinauslaufen. Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld Kind 2, 16 Monate Abstand
- Elterngeld / Elternzeit – Vater in Deutschland, Mutter und Kind in Kroatien
- Mutterschaftsgeld nach Teilzeit in Elternzeit
- Beschäftigungsverbot und Abbau von Zeitguthaben durch Gleitzeittage
- Gehaltserhöhung im BV
- Mutterschutzgesetz zum Stillen
- Rentenpunkte
- Unzulässige Schutzmaßnahmen & Baustellen-Gefahren im Markt
- Still-BV, kein Elterngeld?
- Still-BV, Elterngeld