Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Laborfehler - Kindstod

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Laborfehler - Kindstod

August11-Mami

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Hallo Frau Bader, wir haben letzte Woche unser Kind in der 13. Woche verloren. Grund waren Anti-Kell Antikörper bei mir gegen die Blutgruppe meines Kindes. Ich bin Kell-negativ, das Kind Kell-positiv. Die Antikörper haben das Kind getötet. Ein Blutgruppentest bei meinem Mann vor unserem ersten Kind ergab, dass er auch Kell-negativ ist. Demnach hätte es zu so einem Problem niemals kommen können und wir und mein Gynäkologe haben nicht weiter darüber nachgedacht, gab ja auch keinen Anlass. Nun wurde aufgrund des Kindstodes die Blutgruppe meines Mannes nochmals bestimmt mit dem Ergebniss, dass das damalige Laborergebnis falsch war!!! So ein schwerwiegender Fehler darf doch einem Labor einfach nicht passieren. Wenn wir gewusst hätten, dass mein Mann Kell-positiv ist und dies auf das Kind vererben kann und es somit in der nächsten Schwangerschaft zu Problemen bzw. zum Kindstod führen kann, hätten wir sicher ganz anders agiert. Meine Frage ist nun: Kann man rechtlich gegen das Labor vorgehen? Gibt es evtl. Aussicht auf Schmerzensgeld? Vielen Dank für Ihre Antwort.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wie furchtbar! Sie haben mein volles Mitgefühl! Wegen so einem blöden Fehler ein Kind zu verlieren muss doppelt schmerzen. Entscheidend ist, wann das war (wegen der Verjährung).Ja, da kann man Schmerzensgeld bekommen Schreiben Sie mir eine Email! nicola.bader@kanzleibader.de Liebe Grüße, NB


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