Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, der KV meines Sohnes will die Zahlung des Unterhaltes einstellen, da ich seinen Eltern gesagt habe, dass sie Großeltern geworden sind (die hatten jetzt 16 Monate keinen Schimmer) Mir ist klar, dass er das nicht so einfach kann, er hat die Vaterschaft anerkannt und per Gerichtsurteil wurde auch der Unterhalt festgesetzt (er hat lange nur unregelmäßig gezahlt und dann auch nur einen Teil) Der KV hält sich im Ausland auf und hat mir heute per mail eröffnet, dass er die Zahlungen ab sofort einstellt, sich im März aus Deutschland abmeldet um dann im Ausland mit seiner neuen Freundin zu leben. Ich weiß nicht genau, WO er sich aufhält. Wie wird jetzt weiter verfahren? Was passiert, wenn er nicht zahlt selbst wenn das JA ihn dazu auffordert und er im Ausland einfach untertaucht (und da, wo ich ihn vermute geht das recht einfach) Vielen Dank und LG Sue
bitte auf dem Steuerberaterforum fragen!
Mitglied inaktiv
Noch eine Frage, mein Ex hat ja einen hälftigen Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte stehen. Wenn er jetzt nimmer zahlt und sich aus Deutschland abmeldet und nur noch im Ausland wohnt - wie ist das dann mit dem Freibetrag? Bleibt der trotzdem bei ihm auf der Karte obwohl er nicht zahlt oder bekomm ich dann einen Ganzen? Ich hab davon leider null Ahnung. Danke
Hallo, der Anspruch besteht ist aber, je nach Land, nicht zwangsvollstreckbar! Gruß NB
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