Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kurwochenende

Frage: Kurwochenende

LuMa2011

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Hallo nochmal! Nein, keine AGB. Es war nur eine Seite und weit und breit keine AGB oder ähnliches. Was meinen Sie, wie stehen meine Chancen? Vielen Dank für Ihre Hilfe!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, jetzt ist es ja so, sie haben einen Vertrag geschlossen denen Sie aus Gründen, die mit dem Vertragsinhalt erstmalig zu tun haben, gekündigt haben. Mangels weitergehende Informationen gehe ich jetzt mal davon aus, dass es sich um ein Reisevertrag handelt. Gemäß § 651i BGB kann dann ein entsprechende Entschädigung verlangt werden. Wie hoch die ist, muss im Zweifel vom Richter festgelegt werden. Liebe Grüße NB


LuMa2011

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Zusatz an Frau Bader: ich habe die E-Mail mit den Anmeldedaten bzw. Programm noch abgespeichert. Ich habe es eben nochmals überprüft, keine AGBs! Die E-Mail kann ich Ihnen bei Bedarf gerne zuschicken. LG A. Baier


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