LuMa2011
Hallo nochmal! Nein, keine AGB. Es war nur eine Seite und weit und breit keine AGB oder ähnliches. Was meinen Sie, wie stehen meine Chancen? Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Hallo, jetzt ist es ja so, sie haben einen Vertrag geschlossen denen Sie aus Gründen, die mit dem Vertragsinhalt erstmalig zu tun haben, gekündigt haben. Mangels weitergehende Informationen gehe ich jetzt mal davon aus, dass es sich um ein Reisevertrag handelt. Gemäß § 651i BGB kann dann ein entsprechende Entschädigung verlangt werden. Wie hoch die ist, muss im Zweifel vom Richter festgelegt werden. Liebe Grüße NB
LuMa2011
Zusatz an Frau Bader: ich habe die E-Mail mit den Anmeldedaten bzw. Programm noch abgespeichert. Ich habe es eben nochmals überprüft, keine AGBs! Die E-Mail kann ich Ihnen bei Bedarf gerne zuschicken. LG A. Baier
Die letzten 10 Beiträge
- Mutterschaftsgeld nach Teilzeit in Elternzeit
- Beschäftigungsverbot und Abbau von Zeitguthaben durch Gleitzeittage
- Gehaltserhöhung im BV
- Mutterschutzgesetz zum Stillen
- Rentenpunkte
- Unzulässige Schutzmaßnahmen & Baustellen-Gefahren im Markt
- Still-BV, kein Elterngeld?
- Still-BV, Elterngeld
- Bürgergeld trotz Elterngeld
- Elterngeld für 2. Kind optimieren?