LuMa2011
Vielen Dank für Ihre Antwort! In den Unterlagen Stand nichts zu Stornobedingungen oder ähnliches. Ich habe nur den Anmeldebogen mit dem Programm und den Kursgebühren erhalten. Was im Falle eines Rücktritts oder Abbrechen des Kurwochenendes geschieht habe ich nur mit der Mitarbeiterin telefonisch besprochen. Mir wurde versichert, dass ich jederzeit abbrechen könnte und würde mein Geld zurückbekommen. Die Mitarbeiterin meinte gestern am Telefon diesen Fall, dass 30% der Kursgebühren einbehalten werden sollen, hätte es noch nie gegeben und sie persönlich findet es auch nicht ok. Habe ich ein recht auf komplette Rückzahlung bei nicht antreten? Vielen Dank! LG A. Baier
Hallo, AGB auf der Rückseite vllt? Liebe Grüße NB
Die letzten 10 Beiträge
- Beschäftigungsverbot nach kurzer Rückkehr aus Elternzeit
- Auszug
- Ki Ta
- Elternzeitende/Vollzeit Urlaubsabbau/Tz in Elternzeit
- Stundenbasis
- Beamtin wird im Mutterschutz krank. Wird Lohn weitergezahlt und Elterzeit verschiebt sich
- Rückfrage zu Elterngeld & Partnermonate - Welcher Vergleichszeitraum gilt für den Nachweis des Einkommensverlustes?
- Mutterschutzlohn im Insolvenzverfahren
- Anspruch Kita-Platz trotz Erwerbsminderungsrente
- Vater ohne Wohnsitz