Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kurwochenende

Frage: Kurwochenende

LuMa2011

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Sehr geehrte Frau Bader! Ich benötige Ihre Hilfe! Ich war letztes Jahr zur Mutter-Kindkur, im Januar wurde von der Einrichtung ein Nachsorge Wochenende für die Mütter angeboten. Dazu habe ich mich angemeldet musste allerdings kurzfristig wegen einer Erkrankung meines 2 jährigen Kindes absagen. Mir wurde von der Kureinrichting die Rückzahlung der Kursgebühren versichert, allerdings geschah dies nur telefonisch. Nach mehrfachenen Erinnerungen erfahre ich heute, dass von der Kursgebür 30% als Stornokosten einbehalten werden soll, 4 Monate später!! Kann ich in diesem Fall auf eine 100% Rückzahlung bestehen? Telefonisch wurde mir dies vor Anmeldung zugesichert. Vielen Dank für Ihre Hilfe! A. Baier


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, was steht denn im Vertrag? Die telefonische Ausaage werden Sie nicht beweisen können. Liebe Grüße NB


malini

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Was stand denn schriftlich in den Stornobedingungen? Ich glaube, du hast da ohne schriftliche Bestätigung schlechte Aussichten. Steht ja dann Aussage gegen Aussage...


LuMa2011

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In den Anmeldeunterlagen war nur das Programm und die Kursgebühren enthalten, keine Stornobestimmungen oder ähnliches. Dies erfolgt nur telefonisch.


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