LuMa2011
Sehr geehrte Frau Bader! Ich benötige Ihre Hilfe! Ich war letztes Jahr zur Mutter-Kindkur, im Januar wurde von der Einrichtung ein Nachsorge Wochenende für die Mütter angeboten. Dazu habe ich mich angemeldet musste allerdings kurzfristig wegen einer Erkrankung meines 2 jährigen Kindes absagen. Mir wurde von der Kureinrichting die Rückzahlung der Kursgebühren versichert, allerdings geschah dies nur telefonisch. Nach mehrfachenen Erinnerungen erfahre ich heute, dass von der Kursgebür 30% als Stornokosten einbehalten werden soll, 4 Monate später!! Kann ich in diesem Fall auf eine 100% Rückzahlung bestehen? Telefonisch wurde mir dies vor Anmeldung zugesichert. Vielen Dank für Ihre Hilfe! A. Baier
Hallo, was steht denn im Vertrag? Die telefonische Ausaage werden Sie nicht beweisen können. Liebe Grüße NB
malini
Was stand denn schriftlich in den Stornobedingungen? Ich glaube, du hast da ohne schriftliche Bestätigung schlechte Aussichten. Steht ja dann Aussage gegen Aussage...
LuMa2011
In den Anmeldeunterlagen war nur das Programm und die Kursgebühren enthalten, keine Stornobestimmungen oder ähnliches. Dies erfolgt nur telefonisch.
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