Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündiung des 630,-- DM Jobs

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Kündiung des 630,-- DM Jobs

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Seit 2 1/2 Jahren arbeite ich für DM 630,--. Leider läuft das Projekt Ende Sept. 2001 aus. Dieses weiß ich seit Anfang des Jahres, sowohl mündlich als auch per email. Jetzt habe ich die schriftliche Kündigung erhalten. Welche Rechte habe ich nun, als Schwangere im 5. Monat? Meinem Arbeitgeber habe ich die Schwangerschaft bisher verschwiegen.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, ab Erhalt der Kü haben Sie 14 Tage Zeit, die SS mitzuteilen. Dann ist die Kü unwirksam. Lassen Sie sich dies schriftl. geben. Wenn Sie es nicht sagen, wird die Kü wirksam. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Danke für die schnelle Antwort. Mein Arbeitgeber hat jetzt keine Arbeit für mich (auch nicht für die anderen Angestellten). Das gesamte Projekt (Internetbetreuung) wird von einem anderen Unternehmen weitergeführt. Kann ich in diesem Fall auf Weiterbeschäftigung bestehen?


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.