Mitglied inaktiv
Seit 2 1/2 Jahren arbeite ich für DM 630,--. Leider läuft das Projekt Ende Sept. 2001 aus. Dieses weiß ich seit Anfang des Jahres, sowohl mündlich als auch per email. Jetzt habe ich die schriftliche Kündigung erhalten. Welche Rechte habe ich nun, als Schwangere im 5. Monat? Meinem Arbeitgeber habe ich die Schwangerschaft bisher verschwiegen.
Hallo, ab Erhalt der Kü haben Sie 14 Tage Zeit, die SS mitzuteilen. Dann ist die Kü unwirksam. Lassen Sie sich dies schriftl. geben. Wenn Sie es nicht sagen, wird die Kü wirksam. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Danke für die schnelle Antwort. Mein Arbeitgeber hat jetzt keine Arbeit für mich (auch nicht für die anderen Angestellten). Das gesamte Projekt (Internetbetreuung) wird von einem anderen Unternehmen weitergeführt. Kann ich in diesem Fall auf Weiterbeschäftigung bestehen?
Die letzten 10 Beiträge
- Frage: Beschäftigungsverbot Urlaubsgeld + mindert Elternzeit tarifliche Sonderzahlungen?
- Beschäftigungsverbot vor Vertragsende WissZeitVG
- Urlaubszeiten aus Mutterschutz nehmen
- Krankengeld
- Elternzeit Ende direkt krank
- Elternzeit und BV
- Ende Elternzeit,BV und neuer TZ-Vertrag in einem Monat
- Elterngeld 2. Kind / Kind 1 ist 22 Monate bei Geburt
- Erneute Schwangerschaft, Beschäftigungsverbot und Elternzeit
- Neuer Job trotz Schwangerschaft?