Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigungszeit?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kündigungszeit?

Mitglied inaktiv

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Hallo! Am 24.10.04 ist mein Erziehungsurlaub abgelaufen.Meine Kündigungszeit beträgt 2 Monate.Muß ich bei meinem Arbeitgeber am 25.10.04 wieder auf der Matte stehen?Da meine Tochter nicht in den Kindergarten geht,ist es schwierig voll wieder einzusteigen.Dazu kommt,das mein Arbeitgeber mich nicht wieder voll einstellen kann(aus betrieblichen Gründen).Wann muß ich zum Arbeitsamt gehen?Zu wann könnte mir gekündigt werden? Vielen Dank im vorraus Mfg Gilli


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie müssen am Geburtstag wieder anfangen.Aber der Okt. ist doch schon rum? Er hat noch nicht gekündigt und Sie auch nicht, also müssen Sie hingehen.Falls Sie nicht da waren, kann er Ihnen kündigen. Wenn Sie kündigen wollen, können Sie dies tun.In beiden Fällen bekommen Sie eine Sperre. Wenn er betriebsbedingt kündigt, nicht. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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? ? Wenn Du jedenfalls am 25.10.. nicht hingegangen bist, ist das ein sehr ernster Kündigungsgrund und zwar sofort und mit anschließender Sperre vom Arbeitsamt. Außerdem: Wenn Dein Kind nicht betreut wird, gibt´s logischerweise auch kein Arbeitslosengeld. Oder habe ich was faslch verstanden? Gruß, Gastmami


Mitglied inaktiv

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Ich war am 25.10.04 am Arbeitsplatz,nur für mich war keine Arbeit da!Ich bin der Meinung man hätte mir dann bis zum 25.10.04 kündigen müssen,oder?Odeer aber man hätte gleich sagen sollen,das ich 2Monate noch arbeiten muß bis zur eingehaltenen Kündigungszeit!Meine Tochter wird untergebracht.


Mitglied inaktiv

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Tja, Du mußt ab 25.10. durchgehend dein Arbeitskraft zur Verfügung stellen. Ob Dein AG Arbeit für Dich hat oder nicht, interessiert erst Mal nicht. Er muß Dich iweder nehmen. Zu den bedingungen wir VOR der EZ. Wenn DU das so nicht kannst, hätztest Du 3 Monate vor Ende der EZ kündigen müssen. Ihr könntet jetzt eine vertragsaufhebung machen, da er keine Arbeit für Diuch hat. Evtl. könnte Dir beim Arbeitsamt etwas bringen, aber wenn dein Kind nicht betreut wird... Viele Grüße Désirée


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