Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigungsverbot

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kündigungsverbot

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Hallo, Habe noch zwei Fragen: : A) gilt das Kündigungsverbot auch wenn man in der Elternzeit einer Teilzeitbeschäftigung nachgeht (und das alte Arbeitsverhätnis ruht? B) Wenn ja bezieht sich das Kündigungsverbot auf 1) das ruhende Arbeitsverhätnis oder 2) die Teilzeitbeschäftigung in der Elternzeit. vielen Dank im Voraus


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Schönen guten Tag, Ich bin noch bis Januar 2016 in Elternzeit. Seit über einem Jahr arbeite ich nebenher auf 450€ Basis wieder, mit Zustimmung meines Arbeitgebers. Nun bin ich ganz frisch schwanger und ich hab etwas Stress bei meinem 450€ Job. Nun meine Frage. Besteht auch bein meinem 450€ Job ein Kündigungsverbot bei Schwangeren? Und ...