Mitglied inaktiv
Hallo, Habe noch zwei Fragen: : A) gilt das Kündigungsverbot auch wenn man in der Elternzeit einer Teilzeitbeschäftigung nachgeht (und das alte Arbeitsverhätnis ruht? B) Wenn ja bezieht sich das Kündigungsverbot auf 1) das ruhende Arbeitsverhätnis oder 2) die Teilzeitbeschäftigung in der Elternzeit. vielen Dank im Voraus
Hallo, Ja + auf beides Liebe Grüsse, NB
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Hallo, ich bin schwanger und mein Arbeitgeber schließt die Firma zum heutigen Tag. Muss er mir trotz der Stilllegung der Firma meinen Lohn weiterzahlen bis der Mutterschutz endet? Gibt es irgendwelchen Haken bei dem Mutterschutzgesetz wo er das vermeiden kann? Vielen Dank für schnelle Antwort im Voraus. Gruß Klaudia
Schönen guten Tag, Ich bin noch bis Januar 2016 in Elternzeit. Seit über einem Jahr arbeite ich nebenher auf 450€ Basis wieder, mit Zustimmung meines Arbeitgebers. Nun bin ich ganz frisch schwanger und ich hab etwas Stress bei meinem 450€ Job. Nun meine Frage. Besteht auch bein meinem 450€ Job ein Kündigungsverbot bei Schwangeren? Und ...
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