Frage: Kündigungsfristen

Hallo Frau Bader,  ich plane in den kommenden Monaten meinen aktuellen Arbeitsplatz zu kündigen. Eventuell bereits vor Ende der Elternzeit, spätestens jedoch mit Ende der Elternzeit. Laut Vertrag richtet sich die Kündigungsfrist ganz klassisch nach dem Kündigungsschutzgesetz.  So ganz schlau werde ich aber nicht draus, wie das bei meinem Falle zu handhaben ist. Denn ich bin seit 2011 beim jetzigen Arbeitgeber. Erst längere Zeit befristet (als Honorarkraft, dann Praktikum zum Erwerb der staatlichen Anerkennung, dann eine klassische befristete Anstellung) und zuletzt ein unbefristetes Arbeitsverhältnis seit Mai 2015.  Richtet sich die Kündigungsfrist nach Vertragsabschluss oder Beschäftigungszeit? Im ersteren Falle müsste das ja dann der Vertrag von 2015 sein. Dieser ist es auch, der gekündigt wird.  Mit dem Vertrag von 2015 käme ich auf eine Beschäftigungsdauer zum aktuellen Zeitpunkt von 8 vollen Jahren. Kündige ich noch bis einschließlich April, hätte ich dann eine Kündigungsfrist von 3 Monaten? Oder gilt der Tag, an dem das Vertragsverhältnis endet? Dann wären es ja 9 Jahre.    Oder haben die Jahre vor dem unbefristeten Vertragsverhältnis auch noch Relevanz?    Ich danke Ihnen schon jetzt für etwas Aufklärung in meinem Vertragschaos. 

von Renilein9 am 18.02.2024, 22:27



Antwort auf: Kündigungsfristen

Hallo, nach der Gesamtbeschäftigungsdauer. Es gelten während der EZ die gesetzlichen/ vertraglichen Fristen. Zum taggenauen Ende der EZ sind es 3 Mo. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.02.2024