Misöne
Guten Tag Frau Bader, ich hoffe Sie können mir weiterhelfen. Ich möchte mein bestehendes Arbeitsverhältnis wegen Jobwechsel kündigen. In meinem Arbeitsvertrag steht folgendes zu Kündigung: Das Anstellungsverhältnis kann von beiden Seiten unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende gelöst werden. Verlängert sich die Kündigungsfrist für die Firma aus gesetzlichen Gründen, gilt diese Verlängerung auch für den Arbeitnehmer. Ich bin nunmehr seit über 9 Jahren angestellt, es gibt keinen Tarifvertrag. Verstehe ich es nun richtig, dass für mich die längere Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende gilt? Vielen Dank für Ihre Hilfe.
RUB
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