Mitglied inaktiv
Hallo! Nach meiner Elternzeit konnte ich wieder an meinen alten Arbeitsplatz zurück. Nun will mein alter Chef die Abteilung abgeben und wir würden einen neuen Chef bekommen. Wir würden allerdings weiter für das alte Unternehmen tätig sein und somit auch die gleichen Arbeiten ausführen, nur unter neuer selbständiger Führung. Nun meine Frage: Muß der alte Chef die Kündigungsfrist( 4 Wo. z. Quartalsende) laut Arbeitsvertrag einhalten? Oder kann er, da wir ja alle übernommen werden, die Frist umgehen, unsd sozusagen an den anderen einfach "übergeben"? Gibt es da solche "Ausnahmeregelungen"? Ich kenne eigentlich nur die "fristgemäße Küngigung" oder den "Auhebungsvertrag in beiderseitigem Einverständnis". Danke schon mal im im Voraus! Busch
Hallo, wenn die Firma übernommen wird, werden Sie einfach "übergeben". Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Fortbildung während des Beschäftigungsverbotes
- Kündigung
- Probleme bei Übergabe des Kindes
- Beschäftigungsverbot Berechnung Lohn
- Individuelles Beschäftigungsverbot Berechnung Lohn
- Müssen Paypal Einnahmen für den Verkauf von gebrauchten Gütern beim Wohngeldantrag angegeben werden?
- Gerichtskosten Sorgerecht
- Beschäftigungsverbot durch Arbeitgeber
- Schwangerschaftsbescheinigung für den Arbeitgeber
- Betriebsstillegung Übergang Mutterschutz