Mitglied inaktiv
Hallo! Nach meiner Elternzeit konnte ich wieder an meinen alten Arbeitsplatz zurück. Nun will mein alter Chef die Abteilung abgeben und wir würden einen neuen Chef bekommen. Wir würden allerdings weiter für das alte Unternehmen tätig sein und somit auch die gleichen Arbeiten ausführen, nur unter neuer selbständiger Führung. Nun meine Frage: Muß der alte Chef die Kündigungsfrist( 4 Wo. z. Quartalsende) laut Arbeitsvertrag einhalten? Oder kann er, da wir ja alle übernommen werden, die Frist umgehen, unsd sozusagen an den anderen einfach "übergeben"? Gibt es da solche "Ausnahmeregelungen"? Ich kenne eigentlich nur die "fristgemäße Küngigung" oder den "Auhebungsvertrag in beiderseitigem Einverständnis". Danke schon mal im im Voraus! Busch
Hallo, wenn die Firma übernommen wird, werden Sie einfach "übergeben". Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Rückfrage zu Elterngeld und Partnermonate / Voraussetzung gemeinsamer Haushalt?
- Eingruppierung nach Elternzeit
- FSJ, unter 18, Anrechnung auf Unterhalt
- Überfordert wie es weiter geht und was ich alles regeln muss
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Elterngeld/Elternzeit
- Berechnung des Wochenschnitts pro Lebensmonat während Elternzeit – Umgang mit angebrochenen Wochen
- Schwanger in der Elternzeit
- Beschäftigungsverbot