Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigungsfristen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Kündigungsfristen

Mitglied inaktiv

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Die Frage betrifft zwar meinen Mann (er ist der "Alleinernährer" unserer Familie), ich hoffe, Sie geben trotzdem Auskunft. Mein Mann hat seine Arbeitsstelle fristgemäß gekündigt. Die Kündigungsfrist beträgt lt. Arbeitsvertrag 6 Wochen zum Quartalsende. Sein Arbeitgeber hält ihm nun vor, dass aufgrund seiner langen Firmenzugehörigkeit (fast 15 Jahre) längere Kündigungsfristen gelten würden. Hat sein Arbeitgeber recht?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, gehört eigentlich nicht her. Aber die längeren Fristen gelten nur für den AG. Für Ihren Mann gilt, was im AV steht. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Habe gerade mal im Internet gesucht und folgendes gefunden: "Bei längerer Betriebszugehörigkeit gelten für die Kündigung durch den Arbeitgeber verlängerte Kündigungsfristen, die sich an der Dauer des bestehenden Beschäftigungsverhältnisses orientieren. Die verlängerten Kündigungsfristen gelten nur für die Kündigung durch den Arbeitgeber, so dass für die Kündigung durch den Arbeitnehmer immer die Grundkündigungsfrist gilt." Damit hat der Arbeitgeber meines Mannes nicht recht und die Kündigungsfrist bleibt bei 6 Wochen zum Quartalsende, richtig?


Mitglied inaktiv

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Was steht im Arbeitsvertrag?


Mitglied inaktiv

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Im Arbeitsvertrag steht: Die Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen zum Quartalsende, solange im Gesetz keine längeren Fristen vereinbart wurden, die dann für beide Seiten gelten. Gruß chrima


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