Mitglied inaktiv
Die Frage betrifft zwar meinen Mann (er ist der "Alleinernährer" unserer Familie), ich hoffe, Sie geben trotzdem Auskunft. Mein Mann hat seine Arbeitsstelle fristgemäß gekündigt. Die Kündigungsfrist beträgt lt. Arbeitsvertrag 6 Wochen zum Quartalsende. Sein Arbeitgeber hält ihm nun vor, dass aufgrund seiner langen Firmenzugehörigkeit (fast 15 Jahre) längere Kündigungsfristen gelten würden. Hat sein Arbeitgeber recht?
Hallo, gehört eigentlich nicht her. Aber die längeren Fristen gelten nur für den AG. Für Ihren Mann gilt, was im AV steht. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Habe gerade mal im Internet gesucht und folgendes gefunden: "Bei längerer Betriebszugehörigkeit gelten für die Kündigung durch den Arbeitgeber verlängerte Kündigungsfristen, die sich an der Dauer des bestehenden Beschäftigungsverhältnisses orientieren. Die verlängerten Kündigungsfristen gelten nur für die Kündigung durch den Arbeitgeber, so dass für die Kündigung durch den Arbeitnehmer immer die Grundkündigungsfrist gilt." Damit hat der Arbeitgeber meines Mannes nicht recht und die Kündigungsfrist bleibt bei 6 Wochen zum Quartalsende, richtig?
Mitglied inaktiv
Was steht im Arbeitsvertrag?
Mitglied inaktiv
Im Arbeitsvertrag steht: Die Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen zum Quartalsende, solange im Gesetz keine längeren Fristen vereinbart wurden, die dann für beide Seiten gelten. Gruß chrima
Die letzten 10 Beiträge
- Berechnung Mutterschutzlohn im Beschäftigungsverbot
- Beendigung Teilzeit während Mutterschutz
- Erbe bei eventuellem Tod des Kindsvater
- Elterngeld für ausländische Eltern
- Beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung bei Wechsel von Basis Elterngeld (Elternteil 1) auf Partnermonate (Elternteil 2) im Elterngeld
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform