Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ab September muß ich wieder arbeiten. Ich rechne damit, daß am ersten Tag die Kündigung auf dem Tisch liegt. Wie sieht das mit den Kündigungsfristen seitens des AG aus? Laut Vertrag habe ich gesetzliche Kündigungsfristen, d. h. 4 Wochen zum Monatsende? In Elternzeit war ich dann 3 1/2 Jahre (zwei Kinder) und davor war ich ca. 2 1/2 Jahre beschäftigt. Verlängert sich dadurch die Kündigungsfrist? Zählt die Elternzeit dazu? Falls es relevant ist: Ich bin eine von 2 Angestellten. Muß in der Kündigung ein Grund stehen (z. B. Arbeitsmangel)? Muß auch in so einer kleinen Firma dem zuerst gekündigt werden, der zuletzt gekommen ist? Vielen Dank
Hallo, 1. Bei 2 Arbeitnehmern besteht kein Kündigungsschutz nach dem KSchG 2. Für die Frist gilt § 622 BGB-Bitte dort nachlesen! Gruß, NB
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