Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin z. Z. noch im Erziehungsurlaub. Kann ich jederzeit kündigen, oder sind die gesetzlichen Kündigungsfristen einzuhalten. Wo ist es gesetzlich festgelegt ?? Mit freundlichen Grüßen Kirsten
Liebe Kirsten, ich gehe mal davon aus, dass das Kind nicht dieses Jahr geboren ist. Grundsätzlich können Sie im EU unter Einhaltung der allgemeinen Kü-Fristen kündigen. Wenn Sie aber zum Ende des EU kündigen möchten, ist eine Kü-Frist von drei Mo. einzuhalten. Lesen kann man das im Bundeserziehungsgeldgesetz. www.bmfsfj.de Gruß, NB
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