AmeliaZofia
Guten Tag, ich habe eine Kündigungsfrist von 8 Monaten und habe bereits gekündigt. Nun liegt der zweite Teil meiner Elternzeit (einige Monate am Stück hatte ich bereits nach der Geburt genommen) innerhalb meiner Kündigungsfrist, und zwar in der Mitte. Es ist nur 1 Monat Elternzeit diesmal. ich habe gehört, dass man zum Ende der Elternzeit mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten kündigen kann. Das wäre für mich aus persönlichen Gründen sehr interessant. Stimmt das und wenn ja, was gibt es hierbei zu beachten? Gilt diese Regelung auch für mich, obwohl ich bereits ordentlich gekündigt habe? vielen Dank!
Hallo, ja das stimmt. Ich würde mich hier auf den Standpunkt stellen, dass die Kündigungsfrist nach BEEG lex spezialis ist und vorgeht. Frage ist, was mit der schon ausgesprochenen Kündigung ist. Ich meine, die stört nicht. Liebe Grüße NB
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Hallo, ich hoffe, ich bekomme hier etwas Gewissheit. Mein Problem: Ich habe Ende Januar meinen aktuellen Job gekündigt (Kündigungsfrist: 6 Wochen zum Quartalsende =31.3.) und fange am 1.4. bei einem neuen AG an, bei dem ich aber auch schon seit Juni vergangenen Jahres auf Minijob-Basis arbeite. Heute habe ich erfahren, dass ich in der 5. Woc ...
Liebe Frau Bader, wenn beide Elternteile eine Schweigepflichtsentbindung unterzeichnet haben, aber ein Elternteil diese widerruft, ist diese dann insgesamt widerrufen, also darf keine Auskunft mehr erteilt werden? Herzlichen Dank für Ihre Mühe!
Hallo zusammen, ich stehe vor einer Herausforderung: Bald endet meine Elternzeit und ich muss wieder vollzeit arbeiten. Leider lehnt mein Arbeitgeber meinen Wunsch nach einer vorübergehenden Teilzeittätigkeit von 30 Stunden am Nachmittag ab. Das Hauptproblem ist dabei nicht das Geld, sondern die Kündigungsfrist von drei Monaten. Ich habe fol ...
Liebes Forum, mein Partner und ich überschreiten die maximale Einkommensgrenze für das Elterngeld. Ich möchte nach einem Jahr wieder arbeiten. Ich bin in Überlegungen ob er die Vaterschaft nach einem oder zwei Jahren anerkennen soll. Wir sind nicht verheiratet oder leben nicht in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft. Im Antrag des Elt ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe laut meinem Arbeitsvertrag eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende. Meine Elternzeit endet jedoch nicht zum Quartalsende sondern dazwischen. Kann mir ich dann trotzdem mit 3 Monate Kündigungsfrist zum Ende der Elternzeit kündigen? Viele Grüße Vera
Guten Tag Frau Bader, unsere Tochter geht seit Mai 2024 in die Krippe. Ende Juli 2024 wollten wir eventuell von der Krippe zu einer Tagesmutter wechseln. Die Krippenleitung hat uns auf die Kündigungsfristen im Vertrag verwiesen und betont, dass eine ordentliche Kündigung nur zum Ende des Krippenjahres möglich ist (also im Endeffekt zu Ende Augu ...
Hallo Frau Bader, ich bin vom Vater unsere Sohnes getrennt. Unser Sohn ist bei mir gemeldet. Das Sorgerecht teilen wir. Der Junge ist zu ca. 40 Prozent der Zeit bei Vater (8 Tage/ 6 Tage im Wechsel). Wie verhält es sich rechtlich mit dem Bringen und Abholen, um den jeweiligen Umgang wahrzunehmen? Ist er der "Umgangsberechtigte" und mu ...
Hallo ich befinde mich bis zum 31.08.2025 noch in elternzeit. Meine normale Kündigungsfrist beträgt 4 Monate. Nun habe ich gestern ein Jobangebot erhalten, welches ich annehmen möchte. Welche Kündigungsfrist habe ich denn jetzt genau? Ich habe etwas von 3 Monaten zum Ende der elternzeit gelesen, welche ja nun wegen zwei Wochen überschritten ist ...
Guten Abend, ich habe eine Frage bzgl. der beitragsfreien Kranken- und Pflegeversicherung im Elterngeldbezug. Ausgangssituation ist, dass Elternteil 1 normal 12 Monate Basis Elterngeld bezieht. Vor Mutterschutz und Entbindung war Elternteil 1 im ALG I Bezug also pflichtversichert in der GKV, hat nebenbei in der Nebentätigkeit im geringen Rah ...
Ich habe eine Frage zum Thema beitragsfreie gesetzliche Krankenversicherung während des Bezugs von Elterngeld. Nehmen wir folgendes Beispiel, Ausgangssituation Ehepaar (verheiratet) mit lieblichem Kind Elternteil I war vor der Geburt des gemeinsamen leiblichen Kindes pflichtversichert, jedoch im ALG I Bezug, hat also keinen Arbeitgeber gehabt. El ...
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