Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigungsfrist in Elternteil - Sonderregel

Frage: Kündigungsfrist in Elternteil - Sonderregel

AmeliaZofia

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Guten Tag, ich habe eine Kündigungsfrist von 8 Monaten und habe bereits gekündigt. Nun liegt der zweite Teil meiner Elternzeit (einige Monate am Stück hatte ich bereits nach der Geburt genommen) innerhalb meiner Kündigungsfrist, und zwar in der Mitte. Es ist nur 1 Monat Elternzeit diesmal. ich habe gehört, dass man zum Ende der Elternzeit mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten kündigen kann. Das wäre für mich aus persönlichen Gründen sehr interessant. Stimmt das und wenn ja, was gibt es hierbei zu beachten? Gilt diese Regelung auch für mich, obwohl ich bereits ordentlich gekündigt habe? vielen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ja das stimmt. Ich würde mich hier auf den Standpunkt stellen, dass die Kündigungsfrist nach BEEG lex spezialis ist und vorgeht. Frage ist, was mit der schon ausgesprochenen Kündigung ist. Ich meine, die stört nicht. Liebe Grüße NB


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