Wüstenblume54
Hallo, ich bin Zahnarzthelferin in Berlin. Ich bin seit 2000 angestellt und im Moment noch in der Elternzeit. Am 25.4.2015 enden meine 3 Jahre. Da ich die Arbeitszeiten der Praxis durch mein Kind nicht einhalten kann, möchte mein Chef mir die Kündigung aussprechen. Nun meine Frage. Laut ZÄK Berlin steht mir eine 5 monatige Kündigungsfrist zu. Im Arbeitsvertrag stehen aber nur 4 Wochen. Welche Zeit gilt? Da ich die Arbeitszeiten ja nicht einhalten kann, wie wird das in der Kündigungsfrist geregelt? Kann er mir fristlos kündigen? Vielen Dank
Hallo, wenn Sie den Vertrag nicht erfüllen können, muss nicht der Arbeitgeber kündigen, sondern Sie selber. Die Kündigungsfrist zum Ende der Elternzeit beträgt drei Monate. Liebe Grüße NB
peekaboo
Du kündigen! So wird ein Schu draus. Dein Chef muss gar nichts... Evtl. Könnt Ihr Euch auf einen Aufhebungsvertrag einigen. LG Peeka
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