Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigung im Erziehungszeit

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kündigung im Erziehungszeit

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Guten Morgen Ich bin seit einem Jahr im Erziehungsurlaub,jetzt hat mein Arbeitgeber vor ca.3 Monaten Insovenz beantragt.Ich habe von der Bezirksregierung Düsseldorf Bescheid bekommen,das mein Arbeitgeber mich nun auch kündigen darf. Meine Frage ist nun wer übernimmt meine Krankenversicherung usw.,das Arbeitsamt weigert sich,weil ich dan mindenst 15 Stunden die Woche,jemanden für meine Tochter brauechte und den habe ich nicht,weil ich allein erziehend bin.Und zum Sozialamt will ich auf gar keinen Fall mehr,ich bin froh das ich dort endlich weg gekommen bin. Jetzt habe ich von einer Bekannten gehört,für den Fall das ich mich wirklich Arbeitslos melde ,daß das Erziehungsgeld was ich jetzt bekomme,mir dan komplet gestrichen wird.Stimmt das? Vieleicht können Sie mir ja einen Rat geben ,wie ich das schaffe,das ich nicht umbedingt wieder zum Sozialamt muss. Vielen Dank im voraus schon einmal für ihre Mühe! Gruß mell


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, beitragsfreie KK kriegen Sie nur über AA oder SO. Beim AA werden Sie nur als Arbeitssuchend angenommen, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Also das Kind woanders unterbringen können. EG wird weiter gezahlt. Gruß, NB


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