Elmar77
Hallo Frau Bader, vor ein paar Wochen habe ich bei meinem AG einen schriftlichen Teilzeitantrag gestellt für die Zeit nach der Elternzeit (die Elternzeit läuft Ende Mai aus). Mein AG hat mir allerdings vorab telefonisch mitgeteilt, dass wahrscheinlich nur eine Vollzeitbeschäftigung möglich ist. Ich habe gehört, dass der AG bis einen Monat vor Ablauf der Elternzeit die Möglichkeit hat, sich schriftlich zu der Ablehung oder auch Gehmigung zu äussern (also bis Ende April). Wie sieht es nun mit der Kündigung aus??? Da die Kündigungsfrist während der Elternzeit 3 Monate beträgt, müsste ich bis spätestens Ende Februar gekündigt haben, allerdings hat mein Arbeitgeber wiederum bis Ende April Zeit sich schriftlich zum Teilantrag zu äussern. Ich möchte auch die endgültige schriftliche Stellungnahme meines AG abwarten bevor ich kündige. Wie soll ich fortfahren? Darf ich in diesem Fall auch kurzfristiger kündigen oder wie läuft das??? Vielen Dank und Gruß
Hallo, Sollten sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht über den Teilzeitwunsch geeinigt haben, und versäumt es der Arbeitgeber, den Antrag spätestens einen Monat vor Beginn schriftlich abzulehnen, verringert sich die Arbeitszeit wie vom Arbeitnehmer gewünscht („positive Entscheidungsfiktion“). Der Arbeitgeber muss sich damit abfinden. Gleiches gilt, wenn der Arbeitgeber auf den Antrag gar nicht reagiert. Der Arbeitnehmer sollte seine Arbeitszeit nach Ablehnung durch den Arbeitgeber jedoch nicht eigenmächtig verkürzen, da der Ärger mit dem Arbeitgeber vorprogrammiert ist und es sogar zu fristlose Kündigungen wegen Arbeitsverweigerung kommen kann. Das Problem mit der Kündigung sehe ich auch - da hat der Gesetzgeber mglw. nicht drüber nachgedacht. Reden Sie nochmal mit dem AG. Liebe Grüsse, NB
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