Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, am Freitag war ich bei meinem FA zur Kontrolluntersuchung, 9. SSW, damit ich "unbesorgt" 3 Wochen nach Italien in den Urlaub fahren kann. Leider stellte er fest, daß die SChwangerschaft nicht intakt ist. Morgen muß ich zur Ausschabung. Ich bin von meinem FA 1 Woche krankgeschrieben, d. h. 1 Woche krank und dann 2 Wochen Urlaub. Darf ich, soweit mir es mein FA erlaubt, auch schon während der Woche, in der ich krank geschrieben bin, in den Urlaub fahren? Ich denke, daß mir das ganz gut tun würde, denn Tapetenwechsel ist jetzt das einzige, was mich ein wenig über den Verlust hinweg trösten würde. Kann mir da mein Arbeitgeber einen Strick daraus drehen? Er weiß nur, daß ich eine frauenärzliche OP am Montag habe, mehr weiß er nicht. Mein Mann meint, wenn der Arzt einem Urlaub zustimmt, da es der "Genesung" gut tut, dann kann der AG nichts dagegen machen. Wie ist die REchtslage? Herzlichen DAnk Petra
Liebe Petra, das tut mir echt leid für Sie! Aber mit dem Urlaub hat Ihr Mann grs. Recht. Um auf der grünen Seite zu sein, rate ich Ihnen auf jeden Fall, es sich vom Arzt attestieren zu lassen, daß der Urlaub der Heilung nicht entgegensteht! Nur so kann Ihr AG ncihts tun. N. Bader
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