Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich weiß nicht, ob ich mit meiner Frage bei Ihnen richtig bin :-)... Ist eine Klinik verpflichtet, Kopien der genauen Geburtsberichte "rauszurücken" oder darf sie sich weigern? Ohne besonderen Hintergrund, ich möchte als Erinnerung die Kopien einfach haben, um sie den betreffenden Kindern später mal zu zeigen (wie sehr ihre arme Mutter leiden mußte, um solche kleinen Monster zur Welt zu bringen ;-)) Die Klinik hat alle möglichen Ausflüchte, sie dürfe das gar nicht, ich müßte die Berichte beim Hausarzt anfordern (der meines Wissens nur Kurzberichte erhält), wohl aus Angst vor rechtlichen Schritten meinerseits - die nicht geplant sind, beide Kinder sind gesund und putzmunter. Was kann ich tun? Vielen Dank für Ihre Hilfe Emily
Liebe Emily, m.E. besteht ein Recht auf Herausgabe. Vielleicht hilft die KK? Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld während des PJs
- Frist zur Korrektur des Urlaubszeitkontos
- Zeitarbeit droht bei Vaterschaftsurlaub!
- Wann BV bei AG abgeben. Aktuell Elternzeit und in 2 Wochen theoretischer Arbeitsbeginn
- Praxis trennt sich im Elternzeit
- Elternzeit beenden, Beschäftigung nicht möglich
- Mutterschaftsgeld nach Teilzeit in Elternzeit und Beschäftigungsverbot und Beendigung der Elternzeit
- Darf AG im ersten Lebensjahr EZ Aufteilung ablehnen?
- Teilzeitvertrag mit Nachtdienst trotz Schwangerschaft unterschreiben
- Minijob während Elternzeit