Mitglied inaktiv
ich war vor dem ersten kind ganztags im öffentlichen dienst (bat) beschäftigt. jetzt will ich wieder zu arbeiten anfangen. war ein jahr zu hause wegen elternzeit. die arbeit wird ca. 16 stunden wöchentlich sein. was wäre, wenn ich aufgrund erneuter schwangerschaft jetzt gar nicht zu arbeiten anfangen könnte, wegen krankheit (es ging mir in der ersten schwangerschaft auch nicht gut) und sofort krank in die beschäftigung gehen würde? wie hoch wäre das krankengeld? richtet sich dieses nach der beschäftigung vor dem ersten kind? und was wäre, wenn ich vier wochen zu arbeit ginge und dann krankgeschrieben wäre? richtet sich dann das krankengeld an die vier wochen (ja wesentlich geringeres einkommen 16 stunden)? danke
Liebe Annabell, im öff. Dienst gelten, je nach BAT (es gibt deren drei) Sonderregeln. Deshalb kann ich leider schwerlich etwas dazu sagen. Gruß, NB
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