Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin, ich bin seit Mitte Dezember 2001 geringfügig (10 Std./Wo.) beschäftigt und jetzt 26. Woche schwanger. Meinem Arbeitgeber habe ich dies noch nicht mitgeteilt, aus Sorge entlassen zu werden. Besteht auch bei einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis (ohne Arbeits- vertrag Kündigungsschutz bei Schwangerschaft? Wenn ich vor Beginn des Mutterschutzes die Arbeit nicht mehr ausüben kann und mich krankschreiben lasse, muß dann der Arbeitgeber oder die Krankenkasse das Krankengeld zahlen? Habe ich überhaupt Anspruch auf Krankengeld bei geringfügiger Beschäftigung? Ich danke Ihnen sehr für Ihre Hilfe. Mit freundlichen Grüßen Ludmilla Waldberg
Liebe Ludmilla, Sie haben den gesamten Schutz der "normalen" Arbeitnehmerin. Da Sie aber keine KK-Beiträge bezahlen, hängt es davon ob, wei Sie kk-versichert sind, ob Sie Krankengeld erhalten. Sieht eher schlecht aus. Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Standortschließung während Teilzeit in Elternzeit
- Resturlaub während eines Minijobs in der Elternzeit
- Wird Urlaub aus Vollzeit nach EZ in Teilzeit umgerechnet?
- Rechtlicher Aspekt
- Ablehnung 3. Jahr Elternzeit wen vorher Aufhebungsvertrag abgelehnt
- Vorzeitige Beendigung der Elternzeit wegen erneuter Schwangerschaft – Frage zur Besoldung und Beschäftigungsverbot (Beamtin in Hessen)
- Stillzeit in der Tierarztpraxis
- Elternzeit
- Urlaub aus Mutterschutz Zeit nehmen
- Rückfrage zu Elterngeld und Partnermonate / Sind Änderungen der Aufteilung Elterngeld / ElterngeldPlus möglich?