Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin, ich bin seit Mitte Dezember 2001 geringfügig (10 Std./Wo.) beschäftigt und jetzt 26. Woche schwanger. Meinem Arbeitgeber habe ich dies noch nicht mitgeteilt, aus Sorge entlassen zu werden. Besteht auch bei einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis (ohne Arbeits- vertrag Kündigungsschutz bei Schwangerschaft? Wenn ich vor Beginn des Mutterschutzes die Arbeit nicht mehr ausüben kann und mich krankschreiben lasse, muß dann der Arbeitgeber oder die Krankenkasse das Krankengeld zahlen? Habe ich überhaupt Anspruch auf Krankengeld bei geringfügiger Beschäftigung? Ich danke Ihnen sehr für Ihre Hilfe. Mit freundlichen Grüßen Ludmilla Waldberg
Liebe Ludmilla, Sie haben den gesamten Schutz der "normalen" Arbeitnehmerin. Da Sie aber keine KK-Beiträge bezahlen, hängt es davon ob, wei Sie kk-versichert sind, ob Sie Krankengeld erhalten. Sieht eher schlecht aus. Gruß, NB
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