Mitglied inaktiv
Hall Frau Bader , ich hoffe sie können uns helfen. Meine Stiefkinder wollen in den Ferien für 20 Tage zur leibl. Mutter fahren. Diese ist damals ca. 280 km weiter von ihren Kindern weggezogen. Sie zahlt natürlich für die beiden Kinder keinen Unterhalt. Nun verlangt sie vom Kindsvater für die Zeit wo die Kinder zu ihr kommen sollen, die Kosten für Bahnfahrt und Kostgeld. Mein Mann geht Vollzeit arbeiten und ist nicht gerade der Großverdiener. Wir sind eine Familie mit insgesammt 7 Personen. Meine Frage lautet: Ist mein Mann verpflichtet für die Kosten aufzukommen, insbesondere für das Kostgeld? MfG Traudel
Hallo, HALLOO??? Sie zahlt keinen Unterhalt und will noch Kostgeld? HALLOO??? Sie hat alles, also auch die Bahnfahrt, zu bezahlen. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, Umgangskosten (also Fahrtkosten und auch Nahrungsmittel, Eintritte, etc.) sind in diesem Fall von der Mutter zu tragen. Eben AUCH die Fahrtkosten weil SIE ja weggezogen ist. Viele Grüße Désirée
Mitglied inaktiv
Desweiteren ist die Exfrau der Meinung es er währe dazu gesetzlich verpflichtet. Hier mal ein Zitat von der Mutter: "Und zum Thema Kostgeld, Informier dich doch mal beim Jugendamt und Gesetzbuch darüber . Es steht mir und jeden Elternteil Gesetzlich zu einen gewissen Anteil zu bekommen."
Mitglied inaktiv
Vielen Dank für ihre Antwort. MfG T.K.
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