Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Konfus

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Konfus

schneeflockenkind

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Sehr geehrte Frau Bader, unsere Situation ist folgende: Ich bin noch bis 09.05.2015 (bis zum dritten Geburtstag meiner Tochter) in Elternzeit. Ich weiß allerdings jetzt schon dass ich zu meiner alten Arbeitgeberin nicht zurück möchte und Sie mir sowie so nicht alten Vertrag anbietet..Wie kann ich am geschicktesten vorgehen?! Kann Sie mir kündigen? Das ich dann in Ruhe neu suchen kann..Arbeitslosengeld 1 bekomme?! Wenn ich ab Januar 450 Euro Stelle annehme (woanders) Muss ich Sie ja um Erlaubnis fragen wie läuft das dann nach der Elternzeit weiter? Muss ich dann zum Ende der Elternzeit kündigen? Ach es ist alles so kompliziert :-(. Vielen Dank und schönes Wochenende


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der AG muss den alten Job anbieten - ansonsten kann er erst am ersten Arbeitstag kündigen. Sie werden gesperrt, wenn Sie kündigen Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Such Dir was neues, und dann kündige denn anderen Job. Kannst Du auch innerhalb der Elternzeit problemlos. Oder punktgenau zum Ende der Elternzeit (Kündigungszeiten beachten). Nur Deine Chefin kann dich frühstens am ersten Tag nach der Elternzeit kündigen, allerdings muß sie dir den alten Vertrag entsprechend freihalten. Ihr könnt euch aber auch mit einer Aufhebung einigen. Arbeitslosengeld bekommst Du nur wenn Du eine entsprechende Kinderbetreuung nachweisen kannst. Unter Umständen zudem, je nachdem warum du kündigst oder den vertrag aufheben läßt, auch eine bis zu 3monatige Sperre. Da empfiehlt es sich vorher mit dem Ant zu sprechen was man machen kann, nicht selten kommt man doch um die Sperre rum, zB wenn der alte Job sich mit der Kinderbetreuung nicht vereinbaren läßt. Aber da sollte man VORHER das Gespräch suchen. Und ja, wenn Du innerhalb der Elternzeit woanders arbeitest, benötigst du das OK des AG.


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