Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Konflikt mit KV

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Konflikt mit KV

Ottilie2

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader. Ich bin im 3. Trimenon schwanger, mein Baby ist durch eine Affäre entstanden, es gab keine Beziehung zum KV. Anfangs hatte mich der KV sehr bedrängt, ich sollte abtreiben. Später hat er mich so fertig gemacht, dass ich letztlich den Kontakt abgebrochen habe. Nun habe ich große Angst, er könnte nach der Geburt mein Kind für sich beanspruchen, denn sowas hatte er angedeutet. Lange habe ich überlegt, ihn nicht als Vater zu benennen, bin jedoch zu dem Schluss gelangt, dass er das irgendwann gegen mich verwenden könnte. Nun sind noch viele Fragen offen: 1.) Hat er ein Recht darauf, sein Kind zu sehen, wenn er keine Vaterschaftsanerkennung unterschrieben hat? 2.) Muss ich ihn persönlich wegen der Vaterschaftsanerkennung und des Unterhalts kontaktieren oder kann ich das direkt über Jugendamt oder Anwalt regeln? Ich wünsche möglichst gar keinen Kontakt zum KV. 3.) Er hatte schon angekündigt, das Sorgerecht zu beanspruchen. Er wird ja aber zunächst nicht in der Geburtsurkunde stehen, da er bei der Geburt nicht anwesend sein wird. Geht das dann nachträglich so einfach? 4.) Ich habe Angst, dass ich vielleicht nicht nach Bedarf stillen kann, weil er auf sein Umgangsrecht pocht. Wie sieht das bei Langzeitstillkindern aus? Kann er mich zwingen, abzustillen? Wann ist eine Übernachtung meines Kindes bei ihm nicht mehr zu umgehen? 5.) Wenn ich bei der Geburt versterbe... Kann ich vorher irgendetwas tun, dass mein Baby nicht zu ihm kommt? Liebe Grüße Ottilie


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, sry, Sie haben die falsche Einstellung. Er ist der Vater und hat Rechte - um so eher Sie sich darauf einlassen, um so besser (auch für das Kind) 1. Nein 2. JA/ RA möglich 3. Ja, im Notfall gerichtlich 4. Die Tendenz geht dazu, nach einem Jahr das Stillen als nicht mehr notwendig anzusehen. Umgang ist eine langsame Annäherung - das Kind wird sicher nicht direkt bei ihm schlafen 5. Er ist der nächste Verwandte u wird das Kind im Zweifel bekommen Liebe Grüße NB


sterntaler82

Beitrag melden

Also das meiste habe ich auch schon durch, ich beantworte mal der Reihenfolge nach. Zu 1: Nö solange er das kind nicht anerkannt hat hat er keinerlei Rechte. Zu 2 : kann man über Jugendamt und Anwalt machen, gar kein Kontakt wird schwer die nächsten 18 Jahre Zu3 : Nach der Anerkennung muss eine neue, aktuelle geburtsurkunde ausgestellt werden. Ob er das Sorgerecht hat ist dabei egal. Das erZu4 : Die erste Zeit wird er das kind besuchen können, er wird mal ne Stunde spazieren gehen über längere Zeit ( also zum Beispiel von morgens bis abends) wird er das kind, was ja gestillt wird nicht mitbekommen. Mot dem langzeitsillen, so wie ihr davon im still forum schreibt könnte es Probleme geben, im zweiten jahr wird der Besuch, vorausgesetzt er nimmt ihn bis dahin immer weiter war, ausgeweitet und ja dann hat er auch das recht das kind über Nacht zu bekommen. Zu 5: Nein. Ich gehe davon aus das er kein schwerverbrecher oder so ist und dann wird er , sollte dem Jugendamt bekannt sein das er der Vater ist, die Möglichkeit haben sein Kind zu sich zu nehmen. Das was du nie, wirklich nie beim Jugendamt sagen solltest ist ,mein Kind. Es ist euer Kind und wenn es auf der Welt ist und er es anerkannt hat hat er Rechte. Solche Aussagen kommen nicht gut. Und du musst anfangen zu trennen was er vor der Geburt zu dir gesagt hat und wie er nachher zum baby ist. Aber ,aus eigener Erfahrung weiß ich das bei vielen Männern heiße luft ist, erst groß stunk machen und nachher keinen Kontakt wollen


Ottilie2

Beitrag melden

Vielen Dank für die schnelle Antwort und dem Tipp mit "mein" Kind. Diese Formulierung hatte er anfangs immer verwendet ("du trägst einfach MEIN Kind aus, obwohl ich das nicht will"). Ich habe gleich noch eine Frage. Ich lese oft, dass er theoretisch auch MIR Unterhalt zahlen müsste, sogar schon in der Schwangerschaft?! Würde ich zwar nicht wollen, aber ich wüsste gern, ob das stimmt. Ich bin finanziell nicht vom Jobcenter o.ä. abhängig. Die Sache mit dem Sorgerecht... verstehe ich es richtig? Er kann es auf jeden Fall zur Hälfte bekommen, ich kann es aber alles etwas rauszögern, Behörden brauchen ja gerne mal etwas länger, oder? Gibt es ein festgelegtes Alter, aber welchem ich einer Übernachtung nicht widersprechen kann? Seine Wohnsituation zB ist echt nicht kindgerecht: versifftes WG-Zimmer in total verkeimter und verrauchter WG. Da gebe ich doch mein Kind nicht hin (sorry... UNSER Kind)!!! Mit dem Langzeitstillen ist es für mich echt ein Problem. Gerade das 2. Lj. ist ja meist die Zeit, in welcher dann extrem viel gestillt wird, bei meinen beiden Kindern ließ es erst im 3. nach... Und dass er mich so gedrängt hat zu einer Abtreibung (habe ich schriftlich) interessiert keinen, oder?


Philomena0303

Beitrag melden

Kinder werden im 2. Lebensjahr extrem viel gestillt? Das ist Quatsch. Wenn man so lange stillen will ok, aber das Kind sollte doch in d Alter auch ganz normal mitessen und nicht ständig gestillt werden.


Ottilie2

Beitrag melden

Die meisten lange gestillten Kinder essen zwar im 2. Lj. ganz normal, stillen aber gerade in dieser Zeit auch extrem viel, vor allem nachts.


sterntaler82

Beitrag melden

Das mit dem drängen ist so eine Sache, er hat halt dich bedrängt nicht das Kind ( ich weiß wie bescheuert es sich anhört). Wenn er immer die Formulierung benutzt hat ist das auch nicht richtig aber lass dich nicht auf sein Niveau runter. Ja er müsste dir unter Umständen Unterhalt zahlen, vorausgesetzt er verdient genug. Mit dem Sorgerecht sieht es sehr gut für ihn aus, es gibt immer mehr Gerichte die es dem vater auch zusprechen, klar gibt es auch immer noch konservative die es nicht teilen aber das werden immer weniger. Wenn er sich sobald er das baby anerkannt hat regelmäßig drum kümmert wird es, vorausgesetzt das wg zimmer ist halbwegs kindgerecht, ab dem 2 Lebensjahr einfach schwer. Meine Bekannte muss mit ihrem expartner das wechselmodel machen ( allerdings haben sie sich erdt getrennt als der Junge drei war) , das Kind muss jede zweite Woche in eine total verauchte Wohnung, es stinkt da wirklich extrem und das sag ich die bei ner kettenraucherin als Mutter. Interessiert auch niemanden. Leider


Colien07022004

Beitrag melden

Du hast ja schon viele Antworten bekommen. Aber solltest du dein Kind so lange und so intensiv stillen, hast du dennoch keine Chance, die Besuch- und Väterwochenenden heraus zu zögern. Es gibt nunmal den Punkt, da ist stillen am Tag keine "Nahrung" mehr, sondern Ritual. Das Stillen ist dann keine primäre Ernährung mehr. Ein Vater hat heute, so viele Rechte, wie eine Mutter. Du möchtest ja dein Kind auch täglich sehen. Du liebst es, genau das gleiche tut der Papa auch...


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Den Fall angenommen: Wenn die TE den KV nicht in der Geburtsurkunde angibt und keinen Unterhalt von ihm verlangt, dann gibt es keinen KV und sie kann das Kind im Sinne von "mein Kind" für sich behalten und ganz alleine erziehen. Stimmt das?


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Vorraussetzung dafür wäre meines Wissens nach, dass die Fragestellerin auch zukünftig nicht auf z.B. ALG II angewiesen ist. (Unser Jobcenter findet gerade massig unbekannte Papas..). Weiter gilt es, die Wahrscheinlichkeit einzuschätzen, ob der Kindesvater die Vaterschaft gerichtlich klären lässt. Wenn ja könnte die Mutter als unkoperativ dastehen...oder?


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Ein o hats verschluckt :-) Sorry, neues Handy.


desireekk

Beitrag melden

Hallo, solange die AP keinen Ehemann hat und der Vater vor Geburt die Vaterschaft dieses Kindes (unter Nennung ET) nicht anerkannt hat /und sie zugestimmt), dann hat das Kind juristisch keinen Vater. Meine Bedenken: - ein Kind hat das Recht seine Herkunft zu kennen - man nimmt das Recht auf ggf. Erbe - Es ist IMO für ein Kind nicht gut, wenn in der Geburtsurkunde "Vater unbekannt" steht Wie schon geschrieben: alles OK, solange die Mutter finanziell autark ist und keine öffentliche Hilfe benötigt. Der Vater kann auf Feststellung der Vaterschaft klagen sobald er von der Geburt erfährt. Dann wird er "von Amts wegen" eingetragen, ist dann auch Unterhaltspflichtig, das Kind hat spätestens dann auch Recht auf Umgang, und der Vater könnte versuchen GSR zu erlangen. Ich würde: - Ab sofort alle Belege sammeln was Anschaffungen für das Kind betreffen, weil der Vater (wenn er dann ggf. mal später "Vater" ist), sich beteiligen muss. - nach der Geburt zum Jugendamt gehen und eine Vaterschaftsfeststellung einleiten inkl. Titulierung des Unterhalts und einer Umgangsregelung für das erste Jahr (und genauer Dokumentation) - ein Bankkonto ebenso sofort beantragen wie auch einen Sparvertrag (damit man den KV später dazu nicht braucht), alles andere geht auch ohne KV. - Der KV muss das Netto der KM ausgleichen nach Zahlung des Elterngeldes, also bis zum bisherigen Netto. Ebenso wird er neben dem Unterhalt auch Betreuungskosten für das Kind mit übernehmen müssen. - Ggf. auch die KV des Kindes Wichtig ist: er war "gut genug" (ebenso wie sie) Sex zu haben und so intim und eng zu werden. Nun ist das eben intim genug gewesen das dabei ein Kind entstand. Das ist kein Grund für keinen der beiden unkooperativ zu werden. Gruss D


Ottilie2

Beitrag melden

Meinem Kind würde ich seinen Vater nicht vorenthalten, allerdings ist es mir im Kleinkindalter nicht recht. In meinem Umfeld wissen alle, dass der Vater weg ist, eine Lüge würde gar nicht gehen. Zdem kann der KV ja auch nach Jahren noch ankommen und einen Vaterschaftstest verlangen, und dann bin ich diejenige, die gelogen hat. Mache ich lieber nicht.


Ottilie2

Beitrag melden

... die Vaterschaft anerkennt, obwohl er nicht der Vater ist? Geht das legal? Ich würde dann zwar auf den Unterhalt verzichten, aber der KV hat auch keine Rechte mehr, oder? Ich weiß nicht, ob ich wenigstens einmal noch mit dem KV über alles reden soll oder einfach einen Anwalt bitten soll. Ich bin sehr emotional, sicher auch, weil ich dachte, mit ihm eine richtige Beziehung zu führen und derart verletzt wurde. Aber es gibt noch viel mehr Haken an der Sache. Außerdem kriege ich dauernd Wehen, wenn ich an ihn denke, jetzt muss erstmal das Baby unbeschadet zur Welt kommen.


sterntaler82

Beitrag melden

Das wäre illegal, wenn das auffliegt gibt es richtig Ärger Das du emotional bist kann ich verstehen, aber es bringt dir wenn du pech hast neuen Ärger


Ottilie2

Beitrag melden

Ich habe hier nicht die komplette Geschichte hingeschrieben, es gibt selbstverständlich gewichtige Gründe für meine ablehnende Haltung. Was ist mit den Kosten, die mir während der Schwangerschaft entstanden sind? Es kam zu zusätzlichen Untersuchungen wegen Verdachts auf Trisomie usw..., ich habe kaum noch Geld für die Erstausstattung. Muss er sich daran nicht beteiligen?


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Einerseits willst du nicht dass er Kontakt zu Kind haben soll, zumindest die ersten Jahre, andererseits soll er schon während der Schwangerschaft, wo noch nicht mal die Vaterschaft anerkannt ist, für Kosten aufkommen. Das paßt nicht zusammen. Die zusätzlichen Untersuchungen sind freiwillig. Wenn du das wolltest, musst du das auch auf deine Rechnung nehmen.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Sorry, aber die Mehrkosten wegen Trisomie hast Du selbst verursacht. Das sind sachen welche Du alleine tragen musst. bei einem begründeten verdacht werden solche Kosten zu 100% von der KK übernommen. Das die Ärzte es gerne anders verkaufen und den Schwangeren IGE-leistungen nahelegen ist eien persönliche Entscheidung dieser. Wie gesagt, wenn der Art einen begründeten Verdacht hat, dann muss er das der KK gegenüber auch begründen und dann zahlen die komplett. Anders sieht es aus wenn es sich um notwendige Dinge wie Babybett, Kleidung usw handelt. Hier Muss sich der Vater nach seiner Feststellung beteiligen. was aber wohl dann noch einige Monate dauern wird bis das so weit ist. ich würde dir da empfehlen, auch wegen der Kosten, schau nach gebrauchten Dingen. Auch in Hinblick darauf das du vieles teils nur für Wochen, evtl wenige Monate benötigen wirst. Ein anderen mann kann anerkennen, er muss sich aber klar sein das er lebenslang für dieses Kind als Vater gilt. Also auch Unterhaltskosten ihm entstehen, Erbrecht usw. Er kann nicht in 2-3-10 Jahren hingehen und sagen, nee ich bin doch nicht der Vater, das ist eine Entscheidung für das komplette leben. Udn er hätte auch ALLE rechten/Pflichten die sich daraus ergeben. Also auch das recht gemeinsame Sorgerecht usw. Sagt ihr zudem gegen besseren Wissens, das er der Vater ist, könnte das zudem auch rechtliche Folgen haben. Und, wenn der leibliche Vater nachweisen kann, das er durchaus auch als Vater in Frage kommt, kann er sogar vor Gericht gehen und die Vaterschaft feststellen lassen. Wie das für das Gericht aussieht bezüglich Deiner Person kannst Du dann sicherlich dir bestens ausmalen. So oder so, Du fährst weit besser wenn Du dich an die legalen Spielregeln hälst. Und alles was du dem Kindsvater negativ anlastest aber nicht beweisen kannst, lieber vom ganzen trennst. es würde vor Gericht eh keine Rolle spielen, dich aber eher ins negative Bild rücken. Und, wichtigster Einwand, dich angreifbar machen - und das kann der Kindsvater dann wirklich zu seinem Vorteil nutzen.


Ottilie2

Beitrag melden

Die KK hätte eine Fruchtwasserpunktion bezahlt (auffällige Biochemie im Ersttrimesterscreening), wovor ich aber aufgrund des FG-Risikos große Angst hatte. Der KV hätte das toll gefunden, er hätte sich über eine FG gefreut. Ich habe dann aus eigener Tasche einen Praenatest bezahlt. Je mehr ich mich damit abfinde, dass er mir in Bezug aufs Baby rechtlich gleich gestellt ist, desto mehr rücken bei mir finanzielle Aspekte in den Vordergrund. Am liebsten würde ich auf alles Geld verzichten und ihn nie wieder sehen. Aber da das nicht geht, möchte ich wenigstens das an Geld ausschöpfen, was dem Baby zusteht.


sterntaler82

Beitrag melden

Du kannst die Rechnungen sammeln und nach der Anerkennung kannst du es anteilig anfordern. Du musst aber in Vorkasse gehen, offiziell ist er noch ein fremder für das Kind


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Am liebsten würde ich auf alles Geld verzichten und ihn nie wieder sehen. Aber da das nicht geht, möchte ich wenigstens das an Geld ausschöpfen, was dem Baby zusteht. Dem Baby steht keine Kostenerstattung für Pränataldiagnostik zu, das war deine Entscheidung und das wäre ja nicht zwingend nötig gewesen. Deine obige Aussage wie alle deine anderen Statements wirken auf mich nicht gerade gut. Es sieht nach einem saftigen Konflikt aus, der sich wahrscheinlich noch ausweiten wird und an dem ihr alle drei finanziell und nervlich zu leiden haben werdet. Du spielst ein Machtspiel mit diesem Mann. Er soll zahlen wo's nur geht, wobei du anscheinend wegen ein paar kleinen Sachen schon an der Existenzgrenze angekommen bist. Dabei wohnt er in einer versifften WG, wie du schreibst. Ob er so viel verdient, keine Ahnung. Ein Konflikt ums Geld und um den Einfluß auf's Kind, die nächsten 18-20 Jahre, ist es das was du dir für deine Zukunft und für die eures Kindes wünschst? Du tust gerade so, als wärst du bei der Zeugung dieses Kindes gar nicht beteiligt gewesen, und es wäre dir in den Schoß gefallen, seine Alleinverantwortung? Und was ist mit dir?


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.