Mitglied inaktiv
hallo frau bader mir ist das arbeitslosengeld komplett für 83 tage gesperrt worden. wegen verspäteter meldung usw. ich weiss das, das meine schuld ist und völlig gerechtfertigt jetzt wurde mir aber gesagt das meine krankenversicherung für diesen zeitraum auch nicht vom amt übernommen wird. dies wurde mir jetzt erst gesagt und betrifft auch die letzten drei wochen. muss ich jetzt alle arzt und krankenhaus rechnungen selber zahlen? und darf man mir in der schwangerschaft wirklich die zahlung für die krankenkasse sperren? DANKE
Halo, informieren Sie sich schnellstens bei Ihrer KK, wie es mit selberversichern aussieht!!! Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
ich würde eher sagen, dass du dich selbst versichern musst; bzw. die versicherung selbst zahlen musst. ruf gleich montag bei deiner krankenkasse an und regele das! bzw. manche kassen haben auch 24h-telefonservice.
Mitglied inaktiv
es ist so, dass die Krankenversicherung für vier Wochen weiterläuft - und die ARGE ab der 5. Woche trotz Sperrung die Sozialversicherungen weiterführt. Es sollte da, wenn die Meldung nicht nach dem EIntritt der Arbeitslosigkeit erfolgt ist, zu keiner Lücke kommen, sofern Du auch Anspruchsberechtigt bist. Berechtigt bist Du rückwirkend aber nur ab dem Tag der Meldung.
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