Mitglied inaktiv
meine frage hat nichts mit der ss zu tun aber vielleicht können sie mir ja trotzdem weiterhelfen. da im dez 06 meine tochter zur welt kam suchten wir eine größere wohnung. vom damaligen vermieter Löder wurde uns immer und immer wieder eine wohnung zugesagt (die mieter weigerten sich noch zur räumung und sollten dann per gerichtsbeschluss raus) wir sollten die wohnung zum 1.7.07 bekommen. klappte nciht. dann zum 15.7 klappte auch nicht und zum 1.8 auch nicht. saßen immer nur auf gepackten sachen rum, weil jeden tag der anruf hätte kommen können. dann haben wir beschlossen für august keine miete mehr zu zahlen und sind zum 31.8 in eine andere wohnung (mit anderem vermieter) gezogen. jetzt hab cih bei löder angefragt wies mit der kaution aussieht. daraufhin habe ich ein schreiben bekommen mit einer auflistung. Kaution (645€) minus miete august (320€) minus rest HZ-abrechnung 05/06 (233,52€) = 100,86€. diese wollen sie als sicherheit für die hz abrechnung 06/07 einbehalten. dürfen die das? wohnungsmängel gab es bei der übergabe keine. ichh ab doch ein recht auf meine kaution oder?
Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise - darf leider nicht helfen... Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
hallo! da frag mal lieber beim mieterschutzbund oder direkt beim anwalt nach. ich glaube nicht das frau bader darauf antwortet... nichts für ungut frau bader! ;o) liebe grüße kyraleya
Mitglied inaktiv
So wie ich dich verstehe, seid ihr einfach ohne 3monatige Kündigung ausgezogen?
Mitglied inaktiv
hatten uns auf nen aufhebungsvertrag zum 31.8 geeinigt.
Mitglied inaktiv
Dann hast du schlechte Karten. Wenn ihr einfach auszieht in eine neue Wohnung vor dem Auszugstermin, müsst ihr selbstverständlich die Miete für August noch tragen. Er hätte euch auch verklagen können. So hat er halt die Kaution einbehalten. Selbstverständlich hat er das Recht die restliche Kaution einzubehalten, bis das Mietverhältnis vollständig abgerechnet ist und dass ist es ja erst, wenn die letzte Abrechnung noch kommt. Er wird euch die Restkaution abziehen und dann ggf. noch etwas nachfordern. Die Einbehaltung der Kaution dient dazu, dass es eine Sicherheit dafür ist, dass er auch sein Geld bekommt. Natürlich ist das rechtens, warum auch nicht? Sonst müsste er ja klagen, Mahnbescheid fertigen o.ä. Das ist mit weiteren Kosten und Mühen verbunden. LG Arlett
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