Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kniffelige Frage, vielleicht können Sie mir weiterhelfen?!

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kniffelige Frage, vielleicht können Sie mir weiterhelfen?!

Mitglied inaktiv

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Guten Tag Frau Bader! Ich bin seit Oktober 2001 Oktober in Elternzeit und bekomme im Mai mein zweites Kind. Jetzt hat mein Arbeitgeber Insolvenz angemeldet und mir mitgeteilt, dass er beim Gewerbeaufsichtsamt meine Entlassung beantragen möchte. Bisher wurde keiner von den anderen Mitarbeitern gekündigt, auch nicht eine andere Mitarbeiterin in Elternzeit. Sie hat auch kein Schreiben bekommen vom ArbG, dass sie gekündigt werden soll. Ich habe schon einen RA eingeschaltet, dieser konnte mir leider nichts zum Versicherungsrecht sagen... Gesetzen Fall das Gewerbeaufsichtsamt stimmt zu und mein Arbeitgeber wird mich kündigen, was passiert mit meiner Krankenversicherung? Bin ich weiterhin selbst versichert, oder müsste ich mich bei meinem Mann mitversichern? Da mein Mann über der BBG liegt und privat versichert ist, wäre das verdammt teuer mich und dann zwei Kinder mitzuversichern. Auch habe ich bei der GKV schon nachgefragt, und dort bekam ich gesagt, ich könnte mich bei meinem Mann mitversichern oder mich bei der GKV freiwillig versichern. Ist diese Aussage richtig? Ich weiss von einer Bekannten, die in der Elternzeit gekündigt wurde, dass sie weiterhin bei der GKV pflichtversichert ist und nichts zahlen muss, unsere ersten Kinder sind in etwa gleich alt, und sie bekommt im April ihr zweites. Der einzige Unterschied zwischen uns ist, dass mein Mann privat versichert ist und ihrer gesetzlich. Liegt es daran, dass wir die Kosten selbst tragen müssten? Ich hoffe, das war jetzt alles nicht allzu verwirrend! Wäre wirklich nett, wenn ich Ihre Meinung und Erfahrung dazu bekommen könnte! Viele Grüsse Stefanie


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn er privat versichert ist, könenn Sie sich doch nicht bei Ihm mitversichern lassen? Können Sie sich den Arbeitslos melden? Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo ! Du bist dann nicht mehr selber krankenversichert. Du mußt Dich dann tatsächlich über Deinen Mann mitversichern lassen oder die Kosten für eine GKV selber tragen ! Deine Bekannte ist bestimmt mit über ihren Mann versichert denn wer keinen Job hat und nicht arbeitslos gemeldet ist ist sonst nicht krankenversichert ! LG Jessica


Mitglied inaktiv

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Hallo Jessica! Danke für deine Antwort! Ich habe mit meiner Bekannten nochmal gesprochen, sie hat bei der KK den Antrag für die nächsten drei Jahre gestellt, da sie im April ihr zweites Kind bekommt. Der Antrag ist durch, und sie hat extra nochmal bei der KK angerufen da sie das auch wissen wollte. Der Mensch von der KK hat ihr gesagt, dass sie so lange weiter versichert ist wie sie sich in Elternzeit befindet und Erziehungsgeld bekommt. Mir ist das auch alles zu hoch, was noch sein könnte, dass es in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt wird?! Ich weiss es nicht! Hoffentlich kann Frau Bader was dazu sagen! LG Steffi


Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader! Warum kann ich mich nicht bei ihm mitversichern lassen? Die PKV von ihm meinte dass es möglich ist, natürlich nur gegen Bezahlung, wir warten noch auf ein Angebot. Arbeitslos melden kann ich mich nicht, da ich Ende Mai unser zweites Kind bekomme und hier keinerlei Kinderbetreuung vorweisen kann. Oder gibt es auch die Möglichkeit als Arbeitslose in Elternzeit zu sein? Viele Grüsse Steffi


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