Peter86
Guten Tag Frau Bader, Ich zahle meinen Kindern laut Titel 100% Unterhalt. Sie (5&10 Jahre) sind jedes zweite Wochenende von Donnerstag bis Montag bei mir. Weil ich das wo wollte, habe ich bis jetzt (seit der Trennung 2020) alles für meine Kinder selbst gekauft, was dann auch bei mir bleibt. Also Klamotten, Zahnbürsten, Fahrräder, Spielzeug.... Da es mal wieder Streit mit meiner Exfrau gibt, möchte ich nun doch, dass sie den Kindern Kleidung fürs Wochenende mit gibt. Hab ich ihr auch mitgeteilt, aber die Kinder hatten nichts dabei. Sie behauptet aber, zuhause sei der Rucksack bereit gestanden, was ich nicht glaube und auch nicht vorbei gefahren bin. Sie wollte ihn den Kindern nicht mit in die Schule geben, da Schulranzen, Sportbeutel und noch Rucksack zu viel sei. Sie wohnt auch nur ca. 800 Meter von der Schule entfernt. Ich habe aber keine Lust, nach der Schule noch zu ihr zu fahren. Ich habe nun einfach 100€ vom Unterhalt einbehalten. Meine Exfrau sagt, dass ich das nicht einfach so machen dürfe. Hat sie recht? Vielen Dank und freundliche Grüße
Hallo, nein, dürfen Sie nicht. Schade, dass hier Streitigkeiten auf dem Rücken der Kinder ausgetragen werden. Die Mutter ist verpflichtet, Kleidung mitzugeben. Wenn die zu schwer zu tragen ist geht halt das grosse Kind schnell ins Haus und holt die Sachen. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Ja, hat sie. Wenn sie es darauf anlegt kann sie die 100€ pfänden lassen. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Möchtest Du keine Kleidung mehr kaufen oder möchtest Du sie auf dem Rücken der Kinder nur ärgern? Ersteres ist im Unterhalt abgegolten und sie müsste eigentlich was mitgeben, oder Du holst es die 800 Meter. Zweiterws wäre mies.
misses-cat
Ja da es einen Titel gibt hat sie Recht Und bei dem Kindergarten können die Kinder einem nur leid tun
User-1750749248
Du parkst vor dem Haus, das Kind läuft rein und holt den Rucksack. Problem gelöst. Und nebenbei kannst du dir überlegen, was ihr euren Kindern mit diesem Gehabe antut und beibringt.
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