Mitglied inaktiv
Hallo, wir wollen in Berlin einen Kitabetreuungsgutschein für unser 2jähriges Kind beantragen. Mein Lebenspartner ist berufstätig und in Köln tätig. Er führt einen doppelten Haushalt und kann uns nur alle zwei Wochen besuchen. Ich bin praktisch wie alleinerziehend für unser Kind. Nach der Elternzeit (2Jahre, habe mein Elterngeld splitten lassen) mussten wir ALG II beantragen, da ich noch keinen neuen Auftrag bekommen hatte. Da ich selbständig bin bekomme ich einen Auftrag nur, wenn ich einen gesicherten Betreuungsplatz für unser Kind bekommen habe. Laut Jugendamt bekomme ich den Kitagutschein aber nur, wenn ich eine Auftragsbestätigung nachweise. Da beißt sich für mich die Katze in den Schwanz. Einen Kitaplatz haben wir schon , den zu bekommen ist in Berlin ja auch sehr schwer. Bekomme ich den Gutschein nun nicht, verliere ich den Kitaplatz und kann keine Aufträge annehmen. Ist es rechtens, dass das JA uns keinen Betreuungsgutschein ausstellt. MfG und besten Dank
Hallo, kenne mich mit dem berliner Recht nicht aus, sorry Liebe Grüsse, NB
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