Anna198
Liebe Frau Bader, mein Ehemann kommt aus Syrien, wir haben 2 gemeinsame Kinder (1.5 und 3 Jahre alt). Im Moment läuft sein Einbürgerungsverfahren noch, in ca. 2-3 Monaten wird er vermutlich den deutschen Pass haben und kann somit auch außerhalb Europa reisen.Es sieht leider so aus, dass es zur Trennung kommen wird und es besteht die reale Gefahr, dass er wieder nach Syrien zu seiner Familie geht und unsere Kinder mitnimmt. Was kann ich im Vorfeld unternehmen um eine Kindesentführung zu verhindern?Es gibt 2 Kinderreisepässe, die habe ich bereits außer Haus geschafft. Bei der letzten Passbeantragung waren Unterschriften von uns beiden notwendig, ich hatte gelesen dass sich das inzwischen geändert hat und er das auch alleine beantragen könnte? Sollte ich mich bereits im Vorfeld an einen Anwalt oder eine Anwältin für Familienrecht (oder ein anderes Rechtsgebiet) wenden?
Hallo, besteht denn kein Problem, dass er in Syrien einen syrischen Pass für die Kinder beantragt und damit ausreist? Bei einem Mandanten von mir aus Saudi Arabien ginge das. In arabischen Ländern braucht es ja tendenziell nicht die Unterschrift der Ehefrau. Wenn die Trennung da ist, müssen Sie versuchen, betreuten Umgang auszuüben, sonst besteht ja da auch die Gefahr. Ich denke auch nicht, dass Syrien ausliefert. Ansonsten nur sofort bei Gericht eine einstweilige Anordnung beantragen, damit er am Flughafen abgefangen wird. Er könnte aber auch mit dem Auto fahren, dann wird es schwierig. Ich drücke die Daumen, dass alles gut wird. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Kannst du mit dieser Begründung nicht die Einbürgerung stoppen bzw verhindern? Wesentlicher Grund dafür dürfte doch dt. Ehefrau+ gemeinsame Kinder sein ?!
Anna198
Nein das spielt für die Einbürgerung keine Rolle,da zählen nur Sprachkenntnisse, eigene Bestreitung des Lebebsunterhalts und die Aufenthaltsjahre in Deutschland.
User-1750749248
Es ist noch so, dass beide Elternteile zustimmen müssen. Allerdings reicht dafür eine schriftliche Erklärung. So habe ich das wuch immer gemacht. Mein Mann hat eine einfach Erklärung unterschrieben und ich bin mit dem Kind alleine hin. Und so eine Erklärung kann man natürlich sehr einfach fälschen... Du kannst einfach mal in euren Bürgerbüro anrufen und fragen, ob etwas hinterlegt werden kann, kann er das nicht alleine machen kann.
Sternenschnuppe
Alleine kann das nur der, der mehr als 6 Monate alleine mit den Kindern gemeldet ist. Habe neulich auch Reisepässe beantragt. Mein Mann musste genau das vorgesehene Formular ausfüllen + Kopie seines Ausweises musste ich mitbringen. So einfach ist das also nicht. Zudem kann man wohl auch einen Vermerk im Datensatz machen. Habe ich mal gehört.
Anna198
Danke euch! Ich hab gerade nachgelesen, bei uns muss ein Erziehungsberechtigter beantragen, der andere abholen, beide müssen also persönlich dort auftauchen. Finde ich gut! Ich werde auch mal nachfragen ob man noch einen Vermerk hinterlegen kann. Die Angst bleibt irgendwie trotzdem und ich frage mich ob das an Sicherheitsvorkehrungen ausreicht. 🤷🏽♀️
la-floe
6.1.3.4 der Passverwaltungsvorschrift (PassVwV) kann bei getrennt lebenden Eltern derjenige den Pass beantragen, bei dem das Kind wohnt und gemeldet ist. Nur der Elternteil, bei dem sich das Kind nicht überwiegend aufhält, kann nicht alleine handeln und benötigt eine Vollmacht/Zustimmung des anderen. Egal, was dein Bürgeramt versucht Dir weiszumachen, die Verwaltungsvorschrift gilt für allem auch für die SB in deinem Bürgeramt.
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