Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

kinderwagenrücktausch

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: kinderwagenrücktausch

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Frau Bader habe ich das Recht einen neu gekauften kinderwagen, ca 1 Woche benutzt, wegen Mängeln zurückzugeben? Ich meine, der Wagen ist eine Katatstrophe, weil ich damit schon zweimal beinahe in eine Straba gelaufen wäre, weil die Räder jedesmal blockieren und man diesen mit dem Fuss einen Tritt versetzen muss, damit sie wieder gerade laufen. Ich möchte, dass der Laden den Wagen ans Werk zurücksendet und meine Mängelliste beilegt, denn es gibt weitere starke Mängel, sodass der Wagen sein Geld einfach nicht wert ist. Meine Mutter weigert sich schon mit dem Wagen auszufahren, weil auch sie den Wagen als echte Katastrophe empfindet. Ebenso meine Freundin. Danke für eine Antwort Gruss Eveline


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Liebe Eveline, Sie haben hier einen Anspruch auf Gewährleistungsrecht. Grds. dürfen Sie wandeln (Vertrag rückgängig machen), umtauschen oder mindern (Kaufpreis herabsetzen). Wenn die Firma AGBs hat (die müssen aber deutlich sichtbar und lesbar aushängen) hat die Firma einen Anspruch auf Nachbesserung. Tretten Sie dort massiv auf, um einen Ersatz zu erhalten. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo! Grundsätzlich kann man bei Sachmängeln Wandelung (= Rückabwicklung des Kaufvertrags) oder Minderung verlangen. Da die Geschäfte in ihren AGB (allgemeinen Geschäftsbedingungen) in der Regel ein Nachbesserungsrecht vorsehen, muss man meines Wissens erst die Möglichkeit zur Reparatur geben. HOFFENTLICH stellt man dir für die Zeit einen Ersatzwagen zur Verfügung!!! Frau Bader hilft dir bestimmt noch detaillierter weiter! Viele Grüße Anja


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Sofern meine bwl-Kenntnisse mich nicht verlassen haben, hat ein Kunde grundsätzlich das Recht auf Wandelung, Umtausch und Minderung. Die in den AGBs genannten Reparaturen sind - glaube ich mich schwach zu erinnern - nicht gültig. Und bei so einem gravierendem Mangel würde ich eh auf Umtausch pochen! LG Balou


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

erstmal Danke ich werde heute abend mein Glück versuchen, denn es ist wirklich kein Zustand, ich nehme derzeit lieber meinen alten Wagen, der allerdings bald zusammenbricht. Gruss


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.