Mitglied inaktiv
Sehe gehhrte Frau Bader, sicher bin ich hier falsch im Forum, aber ich weiß nicht wo ich mich auf die schnelle hinwenden soll. Ich kaufte vor zwei Wochen einen Zwillingskinder- wagen für meine Mädels . Diese sind jetzt 14 Moante alt und wiegen je 10 kg und je 12 kg. Laut Hersteller darf der Wagen aber nur bis 25 kg für beide Kinder benutzt werden!!! Es steht konkret auf der Beschreibung von 6 Moanten bis 25 kg. Erst auf meiner Frage im nachhinein im Geschäft, bei einem Anruf beim Hersteller bestädigten sich meine Befürchtungen. Die Zuladung des Einkaufskorbes beträgt 5 kg. Die Taschen dazu wiegen laut Hesteller auch noch je 1 kg. Ich habe aber Fußsäcke . Sie sind auch nicht viel leichter. Meine Frage ist, kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten, wel ich den Kinderwagen nicht mehr benutzen kann, weil die 25 kg ja vom TÜV so abgenommen sind. Der Wagen wäre dann also überladen und dementsprechend treten dann Mängel auf. Der Wagen ist 2 Wochen alt. Im Geschäft wies man mich nicht von sich auf daraufhin. Was kann ich tun. Ist doch schon ein Sicherheitsrisiko oder???? Den Wagen kann ich sicherlich nicht bis zum Schluß verwenden. ca. noch zwei Jahre. Was meinen Sie??? Vielen Dank für Ihre Antwort.
Liebe Jane, Sie können den Vertrag wandeln (=rückgängig machen), wenn Sie im Geschäft genau gesagt haben, wofür Sie den Wagen benötigen und man Ihnen dieses Exemplar trotzdem verkauft hat (nur, wenn eine Beratung stattfand)-es handelt sich dann um eine zugesicherte Eigenschaft. Da müsste man die ganz genauen Umstände kennen.´Wichtig ist, ob man Sie falsch beraten hat. Das können Sie selber am besten beurteilen Gruß, NB
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