Nati511
Hallo, ich bin alleinerziehend und hätte ja 20 Tage Anspruch auf Bezahlung wenn meine Tochter krank ist. Im Februar hatte sich meine Kleine beim Sport im Kiga den Oberarm gebrochen. D.h. ich mußte mit ihr deswegen 3 Wochen zu Hause bleiben. Auf dem Bescheid der KK stand das es sich hierbei um Kinderverletztenpflegegeld handelt, was gezahlt wurde (hat allerdings auch bis Mai gedauert). Kann ich das so verstehen das mir diese Zeit dann nicht von den 20 Tagen angerechnet wird? Danke und liebe Grüße Nati
Hallo, den Begriff kenne ich nicht, gehe deshalb davon aus, dass es sich um das normale Kinderkrankengeld handelt Liebe Grüsse, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Kann das Jobcenter mich zwingen Krippenplatz anzunehmen ?
- Mutterschaftsgeld bei Arbeitsgeberwechsel in Mutterschutz
- Umzug im BV aufgrund von Erbe
- Kindsvater ist handlungsfähig
- Projektlage nach Elternzeit, Kündigung/Aufhebungsvertrag?
- Umgangsrecht/Umgangsreglung Auslandsbezug (Nicht-EU) – Hilfe benötigt
- Aufteilung Sommerferien
- Berechnung bei BV
- Elternzeit/ Kündigung vs Aufhebungsvertrag
- Arbeitgeberzischuss