Lina_100
Hallo Frau Bader, in Unfallfällen in Schule oder Kita ist auch bei Privatversicherten die BG zuständig. Hier gibt es einen gesonderten Anspruch nach SGB VII auf Kinderpflege-Verletztengeld und entsprechende Freistellung gegen den AG. Der Anspruch ist nicht vom Versicherungsstatus der Eltern oder des Kindes abhängig. Liebe Grüße
Prima! Nicht mein Thema und deshalb danke.
Ähnliche Fragen
Hallo! Allgemein bekommt man ja 10 Tage Sonderurlaub fürs kranke Kind. Bei Beamten scheint das anders geregelt zu sein, ich habe gehört, es gibt nur 4 Tage im Jahr. Ist das korrekt?
Hallo, ich hoffe, Sie können mir meine Frage beantworten. Mein Mann ist bei der AOK pflichtversichert, ich bin als Beamtin beihilfeberechtigt sowie privat krankenversichert. Meine Kinder sind über mich krankenversichert. Da ich ja nur drei Tage im Jahr bei meinem kranken Kind zu Hause bleiben darf, ist letzte Woche mein Mann bei unserem kranken S ...
Die letzten 10 Beiträge
- Aufenthaltsbestimmungsrecht fuer den Vater, wie sind da die Chancen?
- Elterngeld
- Beschäftigungsverbot + Mutterschutz in Finnland
- Beschäftigungsverbot bei erneuter Schwangerschaft während Teilzeit in Elternzeit
- Umgang
- Jugendamt
- Elterngeld
- Beschäftigungsverbot nach Elternzeit
- Ausklammerung 0 Monat 14.Lebensmonat ohne Elterngeldbezug
- Jahressonderzahlung beim 2. Kind