Lina_100
Hallo Frau Bader, in Unfallfällen in Schule oder Kita ist auch bei Privatversicherten die BG zuständig. Hier gibt es einen gesonderten Anspruch nach SGB VII auf Kinderpflege-Verletztengeld und entsprechende Freistellung gegen den AG. Der Anspruch ist nicht vom Versicherungsstatus der Eltern oder des Kindes abhängig. Liebe Grüße
Prima! Nicht mein Thema und deshalb danke.
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