Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich habe für meine Tochter eine Kinderkur (4 Wochen) genehmigt bekommen. Ich gehe als Begleitperson mit. Ich warte jetzt auf den Termin. Ab Oktober Arbeite ich wieder halbtags. Falls es sich mit dem Termin bis dahin zieht, wie ist es dann bei der Arbeit? Bin ich da wie krankgeschrieben? Bekomme ich da mein Gehalt und wie sieht es aus mit den Krankheitstagen (da ich ae bin, brauch ich ja sicherlich die 20 noch für das Jahr? Wieviel Krankheitstage habe ich vom 01.10. bis 31.12.? 20 oder werden die anteilig berechnet? Vielen Dank für Ihre Antwort, Michaela
Hallo, Bei http://www.kur.org/websiteverwaltung/downloads/pdf/Faq/faqs.pdf steht das alles. Und eine Telefonnr., wo man umsonst anrufen kann, um sich beraten zu lassen. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Für diese Zeit sind sie von der Arbeit unentgeldlich frei gestellt, den Lohnausgleich zahlt entweder die Krankenkasse oder LVA je nach dem wer die Kosten der Kur trägt! LG
Mitglied inaktiv
Für diese Zeit sind sie von der Arbeit unentgeldlich frei gestellt, den Lohnausgleich zahlt entweder die Krankenkasse oder LVA je nach dem wer die Kosten der Kur trägt! Es werden keine Kind krank Tage dafür angerechnet. LG
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld bei 2. Kind - Kleingewerbe
- Wann Arbeitszeugnis anfordern
- Beschäftigungsverbot
- Inobhutnahme
- Rückfrage zu Elterngeld und Partnermonate / Voraussetzung gemeinsamer Haushalt?
- Eingruppierung nach Elternzeit
- FSJ, unter 18, Anrechnung auf Unterhalt
- Überfordert wie es weiter geht und was ich alles regeln muss
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit