Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, habe da eine Frage zum Kindergeld, undzwar ist mein Sohn am 2.1.04 geboren und habe dann Kindergeld am 29.01. als Nachzahlung erhalten. Meine Frage ist wie das Nachzahlung genannt werden kann wenn ich für Januar alles selber kaufen musste und ich mit dem Geld vom 29.01 für Februar einkaufen muss, weil das nächste Kindergeld wieder am Ende des Monats kommt. Meiner Meinung nach ist dies keine Nachzahlung. Danke Ihnen schonmal sehr für Ihre Meinung. Mit freundlichen Grüßen Chida
Hallo, wenden Sie sich an die Behörde, die das KG auszahlt und versuchen Sie, eine ZAhlung am Monatsanfang zu erreichen. Grundsätzlich ist es aber nicht Aufgabe des Kindergeldes, Ihr Kind zu ernähren. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Das Kindergeld wird einmal im Monat ausgezahlt, wann, richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens. Daß Du es sogar schon 27 Tage nach der Geburt auf dem Konto hattest (denn VOR der Geburt können sie`s ja wohl kaum auszahlen!)spricht doch eigentlich sehr für das Amt, ob sie`s jetzt Nachzahlung oder sonstwie nennen. Denn beantragen können hast Du es ja wohl frühestens am 5. Januar (der 2.1. 2004 war ein Freitag), wahrscheinlich aber noch etwas später, da ja die zum Beantragen notwendige Geburtsurkunde nicht auch gleich mit der Nachgeburt mitgeliefert wird! Du hast Kindergeld beantragt und zügig bekommen; was gibt`s also zu meckern?
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