Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kindergeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kindergeld

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Hallo , ich habe mal eine Frage ich bekomme vorraussichtlich im August mein 4. Kind meine beiden Großen leben ( laut Papier) beim Papa , der auch das KIndergeld für die beiden Jungs erhält . Wenn jetzt im August mein 4. Kind zur Welt kommt bekomme ich dann KIndergeld wie für das 4. Kind ? Für mein drittes Kind beziehe ich das Kindergeld . LG Bettina


Mitglied inaktiv

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Also bei uns ist es so: Mein Mann hat schon einen Sohn, der bei dr Mutter lebt und sie bekommt auch das Kindergeld. Nun hat mein Mann für unsere beiden (kleineren) gemeinsamen Kinder das Kindergeld beantragt. Der "Große" steht auf den bescheiden als "Zählkind" drauf. Macht ja beim dem 3. Kind noch nichts, aber beim Vierten... :-))) Viele Grüße Désirée


Mitglied inaktiv

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Hallo, Du bekommst für dein 4. Kind auf jeden Fall Kindergeld in Höhe ab dem 4. Kind, unabhängig davon, ob die beiden Großen beim Papa leben. Dein 4. Kind ist ein sogenanntes "Zählkind". Sollte das älteste Kind dann mal kein Kindergeld erhalten, dann bekommst du nur noch so, Kindergeld, wie für, das 1., 2. und 3. Kind. Das geht dann immer so weiter. Ich habe selbst 4 Kinder und die beiden ältesten haben bein Vater gelebt. Mittlerweile bekommt der älteste kein Kindergeld mehr und der zweitälteste fällt auch bald weg. Liebe Grüße Constanze


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