Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

KINDERGELD UND ERZIEHUNGSGELD????????

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: KINDERGELD UND ERZIEHUNGSGELD????????

Mitglied inaktiv

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HALLO AN ALLE! WER KANN MIR SAGEN WO UND WANN ICH DIESE BEIDEN GELDER BEANTRAGEN MUSS? DANKE ANITA


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Anita, EG muß bei der Erziehungsgeldstelle beantragt werden, stellen Sie den Antrag möglichst bald nach der Geburt. Wenn Sie mir Ihr Buland verraten, kann ich Ihnen ganau sagen, wo sich die EG-Stelle befindet. KG muß man, auch bald nach der Geburt, beim Arbeitsamt, Kindergeldstelle, beantragen. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hai... ich hab mir die entsprechenden Anträge bereits bei den Behörden geholt und ausgefüllt (obwohl ich noch ewig bis zum ET habe) - Vorteil: man braucht anschließend nur noch Name des Kindes und Geburtstag eintragen und kann das Zeuchs wechschicken. Ich hatte diesen Tipp damals bei meiner ersten SS von einer Freundin bekommen und war im Nachhinein äußerst dankbar dafür. Wenn die Minis erstmal da sind, hat man für alles Zeit - nur nicht um ellenlange Anträge auszufüllen oder eventuell sogar noch Bescheinigungen irgendwo beizuschleppen. Alle Anträge - vom Kindergeld bis zur Familienversicherung liegen ausgefüllt und mit Rückumschlag in einer Mappe. Jeder Antrag hat ne Klebenotiz drauf, welche Felder noch ausgefüllt werden müssen - ist später ne Sache von ca. 10 Minuten für alles. Briefmarken sind auch schon drauf. Bei meiner ersten Tochter waren die Anträge bei den jeweiligen Behörden bevor meine Tochter 3 Tage alt war - entsprechend schnell kamen die Gelder!! LG und noch ne super SS Vanessa


Mitglied inaktiv

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ich wohne im Bundesland Hessen. Danke im Voraus.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Anita, zuständige Aufsichtsbehörde ist dann: Heessisches Landesamt für Versorgung und Soziales, Adickesallee 36, 60322 Frankfurt/ M.; Tel. 069-15350 Gruß, NB


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