Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kindergeld Erziehungsgeld

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kindergeld Erziehungsgeld

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Liebe Frau Bader....Wir sind ein in der landwirtschaftlich selbstständig arbeitendes Ehepaar und ich habe einen 14 jährigen Sohn aus erster Ehe für den ich Kindergeld über das Arbeitsamt Wesel beziehe.Als er geboren wurde war ich beim Zoll tätig, habe dort aber nach Ablauf der drei Jahre Erziehungsurlaub gekündigt um meinem Mann hier auf dem Hof unentgeltlich helfen zu können. Nun erwarten wir im Mai Nachwuchs und ich würde gerne wissen ob auch für dieses Kind das Kindergeld über das Arbeitsamt gezahlt wird und an wen ich mich als Landwirtsfrau wegen dem Erziehungsggeld wenden muss. Auch würde mich interessieren wie hoch heute das Erziehungsgeld ist und wie lange es unter bestimmten Voraussetzungen gezahlt wird ( wir - also mein Mann und ich leben in Gütertrennung ich habe ausser dem Ki-Geld und 350,- Unterhalt für meinen Sohn kein eigenes Einkommen. ) Vielen Dank im Voraus.....silvia luggenhölscher


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Silvia, Sie werden so behandelt wie alle, die nicht angestelt sind. D.h., KiGeld von der gleichen Stelle wie für den ersten Zwerg, das EG beasntragen Sie beim Versorgungsamt. Ich weiss nicht, welches für Wesel zuständig ist, was ist denn die nächste ganz grosse Stadt? Ich kann Ihnen Adressen + Telefonnummern geben. Die Höhe des EG bezieht sich nach dem Einkommen beieder Eltern, dabei ist die Gütertrennung egal. Höchstsatz sind DM 600, budgetiert 900 DM Gruß, NB


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