Mitglied inaktiv
Hallo... ich hab mal eine Frage! Ich bin AE eines bald 4 Jahre alten Sohnes... Die letzten 3 Jahre kam der KV immer am Geburtstag unseres Sohnes zu uns...waren dann zu dritt alleine und Nachmittags kam meine Familie und der KV ging vorher! Dieses Jahr wollen wir aber mal richtig Kindergeburtstag feiern, außerdem kommt Familie zu uns die weit entfernt wohnt...Am eigentlichen Geburtstag soll nun meine Familie kommen, am Tag darauf ist Kindergeburtstag und am Tag danach würde ich gerne den KV einladen! Nun meine Frage... Geht das oder MUSS ich dem KV erlauben am eigentlichen Geburtstag zu kommen!?
Hallo, dazu gibt es keine gestzl. Regelung. Hier soll im Kindeswohl eine gütliche Einigung getroffen werden. Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Social Freezing, donogene Befruchtung trotz Ehe
- Elterngeld trotz Krankschreibung
- Elternzeit nicht genehmigt - Änderung verlangt
- Kind einbehalten
- Teilzeitarbeit in Elternzeit um in BV zu kommen?
- Kindkrankbescheinigung im Original an AG?
- Oma Kinderbetreuung
- Arbeitgeber will sich neu Aufstellen
- Kita Absage
- Neues Elterngeldbemessungsgrenze