Mitglied inaktiv
Vielleicht können Sie mir helfen. Mein Sohn hat sich das rechte Bein gebrochen. Es liegt nun schon 4 Wochen zurück und der behandelte Chirurg bescheinigte uns die Kindergartentauglichkeit. Die Leiterin unseres Kindergartens verweigerte die Betreuung. Für uns ist dies durchaus nachvollziehbar, da unser Sohn auf mehr Hilfe angewiesen ist. Aber was sind hier unsere Rechte? Das Kind ist Kindergartentauglich, frei von ansteckenden Krankheiten und schmerzfrei. Er hat einen Gips um das rechte Bein und sollte nicht damit laufen, darf aber durchaus mal damit auftreten oder krabbeln. Wir sind beide berufstätig und wollen dies auch bleiben. Die Oma ist nur bedingt belastbar, also ist eine private Betreuung notwendig, die wieder Geld kostet. Hat man die Möglichkeit, den Beitrag zurückzufordern? Oder hätte man uns die Annahme des Kindes nicht verweigern dürfen? Auch das Familienleben leidet enorm, einer von uns Eltern muß extrem früh mit der Arbeit beginnt und einer sehr lange in den Abend hinein arbeiten . Unser Sohn hat eine älter Schwester, die dadurch auch zu kurz kommt. Haben Sie eine Lösung für unser Problem? An einem Streit mit der Kindereinrichtung sind wir nicht interessiert, da unser Kind noch länger ein Kindergartenkind sein wird.
Hallo, lesen Sie doch mal in der Satzung-steht da was zu diesem Thema? Ansonsten würde ich bversuchen, ein nettes Gespräch zu führen. Gruß, NB
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