Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader ! Bei der Berechnung für die Kindergartengebühr wurde das Gehalt meines Mannes (der nicht der Vater des KiGakindes ist ) voll mit angerechnet ! Ist das so rechtens ? Er ist dem Kind gegenüber doch eigentlich zu nichts verpflichtet ! lG Karin
Hallo, fordern Sie Einsicht in die Satzung und um Erklärung füür die Berechnung. Legen Sie gegen den bescheid Widerspruch ein! Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo ! Mir wurde gesagt daß das gesammte Familieneinkommen zählt ! lG Karin
Mitglied inaktiv
Ist dein LG nicht der Kindsvater darf sein Einkommen nicht angerechnet werden. Allerdings werden dir dann auch nur die Halben Wohnkosten angerechnet. Leg Wiederspruch ein!!! LG
Mitglied inaktiv
Hallo ! Die Wohnkosten werden hier gar nicht mit berechnet ! Es zählt nur das Einkommen aller die im Haushalt leben ! LG Karin
Mitglied inaktiv
Dem Einkommen müssen doch die monatlichen Ausgaben gegen gerechnet werden. Also ich musste die Verdienstbescheinigungen, Mietvertrag, Kitagebürensatzung und Haftpflichtversicherung mit abgeben. Ich habe dann 6 Monate warten dürfen um jetzt monatlich 12,36 Euro zu bekommen und muss natürlich im Januar neu beantragen, dass heißt dann wieder 6 Monate warten. Auf jeden Fall ist dein LG nicht verpflichtet für dein Kind zu sorgen also dürfen sie Ihn auch nicht mit einrechnen, so ist das nämlich bei ner Nachbarin hier, für den Großen bekommt sie die kompletten Kosten übernommen für den Kleinen gar nix weil der LG nur Vater des jüngeren Kindes ist. LG
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