Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kindergartenbeiträge

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kindergartenbeiträge

Mitglied inaktiv

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Hallo, wir sind vom 16.06-16.08 genau 2 Monate im Urlaub und haben der Kita schon Bescheid gegeben. Wir müssen lt. Leitung für diese 2 Monate komplett weiterbezahlen, da man die Kinder nicht "abmelden" kann. Ist das korrekt? In dem Betreuungsvertrag finden sich nur recht schwammige Aussagen, das bei Krankheit,Schließung oder Urlaub weiter zu bezahlen ist. Aber 2 Monate sind ja nun ein recht langer Zeitraum. Wenn ja, hat man wenigstens die Möglichkeit das Essensgeld erstattet zu bekommen? Bei 3 Kindern summiert sich das ganz schön. Wir leben in Hamburg und die Kinder haben einen 8 Std. Platz.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es ist normal u üblich, denn KiGa im Urlaub weiter zu zahlen. Zumal der KIGA ja seine Leistung anbietet, Sie es aber nicht annehmen. Anders sieht es mit dem Essensgeld aus Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo, grundsätzlich halte ich es durchaus für absolut normal, dass der KiGa die Beiträge weiterlaufen lässt. Denn grundsätzlich sind die Plätze für das gesamte Kindergartenjahr gebucht und können ggf. nur durch Kündigung vorzeitg beendet werden. Anders sehe ich es aber für die Essenbeiträge: das ist eine kurzfristig kalkulierbare Zusatzleistung die einen "direkten" Gegenwert hat. Evtl. kölnnte ich mir allerhöchstens eine Vorlauffrist von 1 Monat (eigentlich eher einer Woche) vorstellen, weil die Küchenleitung / Kantine vorplanen muß. Aber wenn nun mal z. B. 6 Kartoffeln weniger anfallen, weil 3 Kinder fehlen, dann dürfen die IMO auch nicht berechnet werden. Viele Grüße Désirée


Mitglied inaktiv

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Hallo Schliesse mich da an. Zu meinem Vermieter und Telefonanbieter kann ich ja auch nicht sagen, dass ich im Urlaub bin und die Mite / Gebühren dann eben nicht zahlen möchte. Es sind Eure Kindergartenplätze, und die laufen eben genau wie die Wohnung weiter ;-) Ob er in den Urlaub fahrt ist dann eben Euer Ding. Wegen dem Essensgeld würde ich nochmal nachfragen, denn das ist ja ein ganz anderes Thema. Einen schönen Urlaub !


Mitglied inaktiv

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Ist hier auch so, man zahlt ja auch, wenn der Kiga zu ist. Und es steht ja in eurem Vertrag. Wie lange ihr weg seit, ist eure Sache. Mit dem Essen kenne ich es auch so, dass man abmelden kann für die Zeit.


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