Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

"Kinderarbeit"

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: "Kinderarbeit"

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Hallo Frau Bader, ich formuliere das mal so allgemein, wie es in Ihren Hinweisen steht: angenommen, eine Gruppe von Eltern gründet und organisiert eine private Kita, bei der die Erzieherinnen und Reinigungskräfte ganz normal angestellt sind. Angenommen, eine Reinigungskraft (auf Minijob-Basis) bringt regelmäßig ihre beiden Kinder (eines erst ca. sechs oder sieben Jahre alt) mit, damit diese ihr beim Putzen helfen. Wäre das überhaupt erlaubt (ist schließlich eine offizielle, bezahlte Tätigkeit, für die die Reinigungskraft angestellt ist, nicht das Kind: wäre das nicht Kinderarbeit?) Falls sich jemand mal offiziell darüber beschwert, wer bekommt dann juristische Schwierigkeiten: die Organisation der Kita oder die Reinigungskraft? Und was ist mit dem Versicherungsschutz? Gibt das nicht Schwierigkeiten, falls ein Kind in dem Alter sich beispielsweise den Fuß bricht, weil es beim Arbeiten die Treppe herunterfällt? LG, Jutta (und schon mal DANKE SCHÖN!)


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Kinderarbeit ist nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz verboten. Da kann die Mutter u auch der KiGa Aerger bekommen. Und das mit dem KK-Schutz ist eine Frage, ob es rauskommt. Arme Kinder Liebe Grùsse NB


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