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Hallo Frau Bader, mein Sohn ist 2 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin gekommen. Mein Mann ist sedit der Geburt zu hause, da er die Elternzeit bei uns nimmt. Vom Versorguzngsamt haben wir nun die Information bekommen,das dadurch das mein Sohn 2 Wochen zu früh geboren ist, uns erst Elterngeld ab dem 4 Lebensmonat zusteht, da ich ja nicht 8 Wochen nach der geburt sondern 10 Wochen zu Hause bin. Ich würde ja auch 10 Wochen Mutterschaftsgeld bekommen und nicht nur 8 Wochen. Das Mutterschaftsgeld bekomme ich doch aber vom Arbeitgeber und der Krankenkasse. Sind wir jetzt wirklich gestraft dafür, das mein Sohn 2 Wochen "zu früh" geboren wurde?
Hallo, der Vater kann nicht parallel zu dem MG der Mutter EG erhalten. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Der Vater kann parallel zur Mutter Elternzeit nehmen und auch für diese Zeit Elterngeld erhalten. Aber: dem Vater stehen max. 12 Monate zu, nicht vergessen. Viele Grüße Désirée
Mitglied inaktiv
Soweit ich das sagen kann bleibt die Zeit des Mutterschutzes bei 8 Wochen nach der Geburt und verlängert sich nicht, "nur" weil das Baby 2 Wochen zu früh gekommen ist.Es zählt nicht der ausgerechnete ET, sondern der Tag der Geburt. Andres ist das wohl bei richtigen Frühgeburten. MfG Rosmarie
Mitglied inaktiv
Doch, da sie die Zeit nicht vor der Geburt nehmen konnte, verlängert sich die Zeit um die Zeit, die sie nicht nehmen konnte.
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Klar, verlängert sich der Mutterschutz nach der Geburt um die 2Wochen vor dem ET. Das hat nichts mit Frühgeburten zu tun, sondern gilt für alle vor dem ET geborenen Kinder bzw. deren Mütter. LG Nadine
Mitglied inaktiv
Hallo, auf jeden Fall ist es richtig, daß du 10 Wochen nach der Geburt noch Mutterschaftsgeld bekommst und dann erst das Elterngeld. Das wird bei mir auch so sein, weil ich 10 Tage vor ET einen KS bekomme. Du hast ja somit noch ein Einkommen bis 10 Wochen nach der Geburt, was auf das Elterngeld angerechnet wird. Beate
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