CAF
Hallo, Wir haben einen Vergleich vor Gericht geschlossen, mit fixen Umgangstagen inkl. Übernachtungen. Das Kind 5jahre weigert sich Kind zum Vater zu gehen, da sie Angst hat. Sie fühlt sich nicht sicher dort. Der Vater holt das Kind in der Kita ab, so das ich nicht eingreifen kann sollte etwas sein. Ich habe den Vater angeschrieben, er ignoriert es. Was tun, wenn das JA nicht hilft?
Hallo, das Gericht würde Ihnen jetzt vorhalten, dass es Ihre Pflicht ist, dafür zu sorgen, dass es dem Kind gut geht und es gerne zum Vater gehen möchte. Da ich die Hintergründe nicht kenne, kann ich da ansonsten nicht zu sagen. Auf jeden Fall über das nicht dazu führen, das dauerhaft kein Umgang stattfinden. Liebe Grüße NB
Die letzten 10 Beiträge
- Erstes Gehalt nach Elternzeit (Elterngeld Plus)
- Auswanderung während Elternzeit (Beamtin) möglich?
- Berechnungszeitraum 2. Kind bei Mischeinkünften, BV
- Rückführung Pflegekind nach 3,5 Jahren
- Minijob, Beschäftigungsverbot und Schwangerschaft
- EZ bei zwei kurz aufeinanderfolgenden Kindern
- Mischeinkünfte Elterngeld
- Keine Spätzulagen mehr?
- Reise trotz AU
- Teilzeit während der Elternzeit