Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kind wegnehmen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kind wegnehmen

Lisakoefler

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Hallo, Danke dass sie sich die Zeit nehmen. Ich hab's vor kurzem entschieden dass der Kindsvater nach ewigem nach tun nun doch das gemeinsame Sorgerecht erhält. Nun habe ich Angst dass das eine Masche war um mir meine kleine wegzunehmen. Kann er das ? Ich trinke nicht , keine Drogen , es schaut daheim nicht aus , ich misshandle meine Tochter nicht. Kann er ohne triftigen Grund mir mein Kind wegnehmen? Und wenn er das vor hätte, würde ich was bis zum Familiengericht erfahren ? LG Lisa


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das Kind lebt auch in Zukunft bei dem, bei dem es den Lebensmittelpunkt hat. Das bedeutet, wenn das Kind primär von Ihnen betreute wird, wird es auch in Zukunft weiter dort leben. Etwas anderes kann nur gelten, wenn ein triftiger Grund vorliegt, warum das Kind beim Vater besser betreut ist. Dies kann ich nach Ihren Angaben aber nicht erkennen. Liebe Grüße NB


Soie

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Wenn es dein richtiger Name ist, lass ihn löschen. Du willst sicher nicht das deine Frage bei Google gefunden wird.


cube

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Warum sollte der KV dir euer Kind wegnehmen? Spontan würde ich sagen - wenn es keinen Grund gibt, an deiner Fürsorge für euer Kind zu zweifeln und es bei dir deinen Lebensmittelpunkt hat, kann er dir nicht einfach euer Kind "wegnehmen". Aber: Im Forum von Frau Ubbens beschreibst du die aktuelle Situation etwas anders. Da arbeitest du sehr viel, so dass euer fast 3-jähriges Kind 2-3 Tage in der Woche bei Oma ist und es hört sich für mich an, als wenn es die Oma väterlicherseits wäre. Gleichzeitig fühlst du dich gerade überfordert mit allem, schreist dein Kind zu oft an. Hast das Gefühl, dein Kind wäre lieber bei Oma etc. Und deswegen nochmals die Frage: welche Gründe könnte der KV haben, euer Kind bei sich leben zu lassen? Spricht er genau diese Dinge an, die du an anderer Stelle hier schilderst? Natürlich ist arbeiten gehen und eine aktuelle Stress-Situation dennoch kein Grund, dir euer Kind ganz sicher "wegnehmen" zu können - aber es verändert eben die Ausgangssituation wenn der KV anführen kann, du wärest überfordert oder hättest viel weniger Zeit als er etc.


KielSprotte

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So hätte ich spontan gesagt "KV hat keine Chance" - ABER wenn ich nun beide Beiträge zusammen nehme - du schreibst ja selber, dass die Kleine viel lieber zur deiner "Schwiegermutter" möchte, da du sie viel anschreist etc. - wenn er das als Aufhänger nimmt, hätte er vielleicht sogar Aussicht auf Erfolg,


WonderWoman

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das kind ist ja noch klein. so einfach geht das nicht. wenn er eine übertragung des abr anstrebt bekommst du post vom ja oder seinem anwalt. wenn die post kommt gehst du umgehend zu einem fachanwalt für familienrecht und lässt dich beraten. bis dahin ist das sinnvollste was du tun kannst dir helfen zu lassen. erziehungsberatung, ja, kinderschutzbund. nicht locker lassen, termine sorgfältig wahrnehmen, hilfe annehmen, aktiv besserung anstreben. auch wenn nicht sofort erfolge erkennbar sind würde bei einer verhandlung über das abr dein bemühen positiv gewertet werden. wäre eine mukikur eine option? zum luftholen und strategie entwickeln.


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