Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin ein wenig irritiert. Ich habe einen Sohn, welcher einen Schwerbehindertenausweis hat. 90 %, Merkzeichen G,H,B, RF. Wir hatten dadurch eine Befreiung bei der GEZ. Nun gibt es ja dieses neue Gesetz ( ARD, ZDF, Deutschlandradio), wo wir keine Befreiung mehr bekommen. Die Begründung: " Für jede Wohnung ist grundsätzlich ein voller Rundfunkbeitrag zu entrichten, wenn nicht alle Bewohner die Voraussetzung für eine Beitragsbefreiung / -ermäßigung erfüllen." Ist das wirklich so? Auf der Seite der Rundfunkgebüren steht Folgendes: Gilt die Befreiung oder Ermäßigung auch für Mitbewohner? Die Ermäßigung oder Befreiung gilt auch für Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner der Antragsteller, wenn sie mit in der Wohnung leben, für die der Rundfunkbeitrag gezahlt wird. Zudem gilt sie für Mitbewohner, die gemeinsam mit dem Antragsteller eine Einsatzgemeinschaft im Sinne des § 19 des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches bilden. Können sie mir sagen, ob nun ein Anspruch auf Befreiung besteht oder nicht? Danke und liebe Grüße
Hallo, sorry, da kenne ich mich nicht aus Liebe Grüße NB
Ähnliche Fragen
Einen wunderschönen guten Tag!! Meine Tochter,12, hat seit Mai 2001 Diabetes. Habe einen Schwerbehindertenausweis beim Versorgungsamt beantragt. Man hat ihr 40% ohne H, für Hilflos, genemigt. Ich weiß aber das es ein Gerichtsurteil gibt, nachdem Kinder mit Diabetes die schwer einstellbar sind, 50% und H zustehen. Leider kann ich mich bei einem ...
hallo frau bader ich wollte fragen, ob man bei jedem rettungsdienst mit einem kleinkind ständig diese fahrt ins krankenhaus zahlen muss denn ich dachte das zählt pro quartal auch nur einmal ??? wir mussten innerhalb 3 monate 4 mal mit dem kw ins kh fahren und von der krankenkasse wurde jede fahrt angerechnet. ist das normal???? wenn wir ein ...
Guten Morgen Frau Bader ich habe eine Frage meine Tochter ist 8 Jahre jung und wurde 2005 an Herz operiert (Folltscher Teratologie) ich habe jetzt ein Schwerbehinderten Ausweis beantragt weil Sie die ersten 2 Jahren mit den ASB zur Schule gefahren wurde,jetzt kommt Sie aber in der 3 Klasse und die Schule sagt man kann den ASB nur die 2 Jahre nutzen ...
Die letzten 10 Beiträge
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner